Digitales Erbe: Was passiert mit Online-Zugängen nach dem Tod?
- 32 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer regeln ihren digitalen Nachlass
- Aber: Digitale Vorsorge geht seit Corona-Jahren zurück
- 60 Prozent wollen ihre digitalen Inhalte auch nach dem Tod vor anderen verbergen
KI GoogleBerlin, 17. Oktober 2025
Fotos in der Cloud, Chatverläufe auf dem Smartphone oder Profile bei sozialen Netzwerken – unser digitales Leben hinterlässt viele Spuren. Doch nur ein knappes Drittel der Internetnutzerinnen und Internetnutzer (32 Prozent) legt fest, was nach dem eigenen Tod damit passieren soll. 16 Prozent haben ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt, weitere 16 Prozent zumindest teilweise. Das geht aus einer repräsentativen Befragung unter 1.003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom hervor, darunter 917 Nutzerinnen und Nutzer des Internets. 22 Prozent von ihnen planen zumindest, ihr digitales Erbe künftig zu regeln – 43 Prozent werden und wollen dies nicht tun. Damit geht die Zahl der Menschen, die sich um ihr digitales Erbe kümmern, seit der Corona-Pandemie erneut zurück. 2021 hatte der Anteil mit 40 Prozent seinen bisherigen Höchststand erreicht, 2023 waren es 37 Prozent. „Jeder und jede sollte sich frühzeitig darum kümmern, was im Falle des eigenen Todes mit dem eigenen digitalen Erbe geschieht. Wer rechtzeitig Regelungen trifft, entlastet Angehörige und schützt seine Privatsphäre über den Tod hinaus“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Während der Pandemie waren die Themen Vorsorge und digitaler Nachlass besonders präsent, jetzt rücken sie wieder in den Hintergrund.“
Unter jenen, die ihren digitalen Nachlass aktuell ganz oder zumindest teilweise geregelt haben, ist am weitesten verbreitet, Hinterbliebenen einen Zugang zu Geräten wie Smartphone, Laptop oder Tablet zu ermöglichen. 77 Prozent haben die entsprechenden Login-Daten oder PINs hinterlegt. Jeweils 45 Prozent haben dies mit den Zugängen für das Online-Banking bzw. zu E-Mail-Konten oder Messenger-Diensten wie WhatsApp getan. Ein Drittel (33 Prozent) hat den Zugriff für Hinterbliebene auf Online-Speicher oder Cloud-Dienste wie Google Drive oder Dropbox sichergestellt. Den Verbleib der eigenen Hardware und Geräte haben 31 Prozent geregelt, nur 15 Prozent haben jedoch Vorsorge für ihre Zugänge zu sozialen Medien getroffen. Dieser Bereich ist für viele besonders sensibel. 60 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer möchten explizit nicht, dass jemand nach ihrem Tod Zugriff auf ihre digitalen Inhalte hat. Und 40 Prozent wünschen, dass ihre Profile in sozialen Netzwerken auch nach ihrem Tod bestehen bleiben. Doch nur 3 Prozent haben bei Online-Diensten oder Netzwerken auch eingestellt, dass ihr Profil nach ihrem Tod in einen Gedenkzustand versetzt wird.
Unter denjenigen, die ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt haben, hat die große Mehrheit (78 Prozent) eine Vertrauensperson aus dem Umfeld benannt, die sich um den digitalen Nachlass und die Online-Accounts kümmern soll. Ein Drittel (34 Prozent) hat alle Zugänge und Passwörter für Hinterbliebene in einer Datei oder einer Notiz hinterlegt. Immerhin 15 Prozent haben testamentarisch vorgesorgt. Fast niemand (1 Prozent) nutzt eine kommerzielle Plattform oder App für die digitale Nachlassplanung. „Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes festgelegt ist, geht mit dem Erbe auch der Zugang zu digitalen Geräten und Konten über – und damit liegen alle Inhalte gegenüber den Erben offen“, erklärt Rohleder. „Man sollte sich rechtzeitig überlegen, ob man diese völlige Offenheit wirklich will.“
Bitkom-Tipps zum Umgang mit dem digitalen Nachlass:



