Foto: Stadt HalternObst aus naturnahem Anbau schmeckt gut und ist dazu noch nachhaltig. Was viele nicht wissen: In Haltern am See gibt es insgesamt 13 öffentliche Flächen mit Obstbäumen oder straßenbegleitenden Obstbaumreihen, auf denen Bürgerinnen und Bürger Obst zur eigenen Verwendung ernten dürfen.
Deshalb gibt es das Angebot
Die Stadt Haltern am See möchte mit öffentlichen Flächen das Interesse der Bevölkerung fördern, nachhaltiges Obst aus naturnahem Anbau zu verwenden und einen kleinen Beitrag zur gesunden Ernährung leisten. Deshalb stellt sie das Obst für die Allgemeinheit zur Verfügung.
Und auch die Stadtverwaltung selbst profitiert von dem Angebot: Besonders bei den Obstbaumreihen verringert das Pflücken des Obstes den Anteil des Fallobstes und entlastet damit den Fachbereich Technische Dienste bei der Reinigung der Straßen, Wege und Flächen. Dies gilt insbesondere für die Obstbaumreihe am Römerweg in Hamm-Bossendorf. Fallobst für die Tierwelt bleibt dennoch ausreichend übrig, da viele Früchte aufgrund ihrer Höhe ohnehin nicht geerntet werden können.
Das sollten Interessierte beim Pflücken beachten
Die Grundregel beim Pflücken ist, dass jeder so viel ernten darf, wie in der Hand mitgenommen werden kann. Eine gewerbliche Nutzung der Obsternte ist nicht gestattet. Obstwiesen haben als Lebensraum für Pflanzen und Tiere eine große Bedeutung. Daher müssen die Bäume und die Wiesenflächen um den Ernteplatz möglichst schonend behandelt werden. Die Wiesenflächen dürfen nur soweit betreten werden, wie es für die Ernte notwendig ist. Sie dürfen auf keinen Fall großflächig niedergetreten werden und von den Bäumen dürfen keine Äste abgebrochen werden. Das Betreten der Flächen und die Nutzung der Bäume zur Obsternte geschehen auf eigene Gefahr. Die Stadt Haltern am See übernimmt keine Haftung. Jedes Befahren der Obstwiesen ist nicht gestattet. Angrenzende private Flächen, wie zum Beispiel Ackerflächen neben Obstbaumreihen, dürfen nicht betreten werden.