Die Tricks der Bauträger in der Teilungserklärung
Beim Kauf von Eigentumswohnungen vom Bauträger sollten Käufer ganz genau die Teilungserklärung lesen, die die Aufteilung der Wohnungen festgelegt. In diesem Dokument sind oft Regelungen enthalten, die dem Bauträger zuviele Rechte einräumen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. So sei beispielsweise Vorsicht geboten, wenn die Teilungserklärung dem Bauträger die Vollmacht gibt, die Aufteilungen nachträglich zu ändern, warnt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Eine solche Regelung ist oft enthalten, weil Bauträger auf diese Weise flexibel bleiben, noch auf die Wünsche späterer Käufer eingehen zu können. Für die ersten Käufer führt sie jedoch zu einer Ungewissheit darüber, wie der Bau ausgeführt wird und was nun genau zu ihrem Eigentum gehört. Der Bauträger könnte zum Beispiel noch nach dem Verkauf der ersten Wohnungen Sondernutzungsrechte an Kellerräumen oder an Gartenflächen vergeben, die im Gemeinschaftseigentum stehen. Gerichte haben daher entschieden, dass eine solche Klausel nur in engen Grenzen akzeptabel ist: Die Regelung darf nicht zu einer Wertminderung der Wohnungen führen, dem Käufer dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen, und sie muss zeitlich befristet sein. Doch gibt es Tricks, um diese Anforderungen zu umgehen, warnt Heinrich. So werde oft in der Teilungserklärung die Formulierung genutzt: "Die Veränderungsvollmacht erlischt, wenn sämtliche Eigentumseinheiten verkauft sind.“ Bauträger behalten jedoch in einem solchen Fall oft einfach eine kleine Wohnung – und sichern sich damit praktisch auf ewig ein Änderungsrecht.
Auch sei Vorsicht geboten, wenn der aufteilende Eigentümer sich in der Teilungserklärung das Recht einräumt, Aufwendungen auf das Gemeinschaftseigentum zu machen. Bei einer solchen harmlos erscheinenden Klausel kann der Bauträger beispielsweise nachträglich einen Wintergarten anbauen und die Bau- und Instandhaltungskosten dafür auf die Miteigentümer umlegen. "Auf die Käufer kommen dann Kosten zu, mit denen sie nicht gerechnet haben", warnt Heinrich.
Finden sich solche Klauseln in der Teilungserklärung, rät sie daher von einem Kauf der Wohnung ab.
Mehr Informationen zu den Regelungen in Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften finden Interessierte in dem WiE-Ratgeber "Das Miteinander gebacken bekommen" den sie unter wohnen-im-eigentum.de/gemeinschaftsordnung kostenfrei herunterladen können. Oder hier im Downloadbereich unter Allgemein.

Geriater, Ärzte und Hilfsorganisationen können vermehrt beobachten, dass es oft nicht genügt, Seniorinnen und Senioren ausschließlich bei der Bewältigung einer Krankheit zu helfen. Nicht selten sind es suboptimale (soziale) Rahmenbedingungen (Einsamkeit, ungünstige Wohnverhältnisse, Bewegungsmangel pp.), die neben der ärztlichen eine andere Art von Hilfe erforderlich machen. Auf Initiative des Seniorenbeirats (SBR) kam es bereits im vergangenen Jahr zu einem „Runder Tisch“, der darüber beriet, wie den älteren Menschen in Haltern am See in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens noch besser geholfen werden kann. Die Idee wurde geboren, das bereits bestehende Netzwerk der Sozialverbände, des Sixtus-Krankenhauses und anderer noch engmaschiger auszubauen. Das vom SBR herausgegebenen Faltblatt ist nun das erste sichtbare Ergebnis dieser Bemühungen. Die darin enthaltenen Informationen sollen den Seniorinnen und Senioren, ggf. unter Mitwirkung beteiligter Ärzte und Organisationen, dabei helfen, in Haltern am See schnelle und unbürokratische Unterstützung bei Ihren Alltagsproblemen zu finden. Ein schneller Blick in das Faltblatt zeigt, welche Organisationen und Ansprechpartner diese Hilfe in unterschiedlichen Lebenslagen gewährleisten können. Das Faltblatt wird sukzessive mitwirkenden Haus- und Fachärzten, dem Krankenhaus und Apotheken sowie den im Flyer genannten Partnern zur Verfügung stehen und in den Räumen der Stadtverwaltung zur Mitnahme bereitgestellt. Der SBR wird sich dafür einsetzen, das Soziale Seniorennetzwerk weiter auszubauen. Der Flyer steht im 
Weltweit suchen Verliebte nach einer Möglichkeit ihre Liebe auch symbolisch zu festigen. Der Ring am Finger reicht nicht mehr. Irgendjemand hatte die Idee mit den Vorhängeschlössern die im Idealfall an Brückengeländer befestigt werden und dann der Schlüssel in den Fluss, oder Bach, oder auch See versenkt wird. Dieser Brauch findet weltweit seine verliebten und zum Teil eben auch zum Ärgernis derjenigen die sich um Ordnung und Recht sorgen. Die Kölner Hohenzollernbrücke war mit so vielen Schlössern bestückt das es zu statischen Problemen kam, aber sowohl die Bahn als auch die Stadtverwaltung von Köln hatten aus touristischen Gründen davon abgesehen, die Schlösser zu entfernen. Dieser ursprünglich aus Italien kommende Brauch, stößt nun in Haltern nicht auf Gegenliebe der Brückenbesitzer, da die Schlösser, und das steht außer Frage, auch Schäden an den Brücken verursachen. Es gäbe ja Alternativen, wie sie vom Chefredakteur der Halterner Zeitung dargestellt wurden und auch in Haltern aus der Sicht des Tourismus umgesetzt werden könnten. Am Hullerner See bietet sich eine sehr schöne Stelle an für einen solch künstlerisch gestalteter Zaun. Unterhalb der Fußgängerbrücke stehen auch passend Bänke die dann auch einladen, zu einem romantischen, träumerischen, verliebten Blick, über den See.