Verwaltung verteilt medizinische Masken
Foto: Stadt HalternDas Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen einer Soforthilfe medizinische Masken zur kostenlosen Weitergabe an bedürftige Menschen zur Verfügung. Hierunter fallen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Haltern am See hat jetzt ihr Kontingent vom Kreis Recklinghausen erhalten, der die Weitergabe an alle kreisangehörigen Städte organisiert hat.
Die Verwaltung sieht eine Ausgabe von fünf medizinischen Masken pro Person vor. Betroffen hiervon sind alle Personen, die nach der geltenden Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen der Maskenpflicht unterliegen. Folgende Verfahrensweise wurde in Haltern am See für die anspruchsberechtigten Personenkreise festgelegt:
Leistungsberechtigte nach dem SGB II
Bedarfe sind telefonisch bei der/beim zuständigen Sachbearbeiter/in des Jobcenters in Haltern am See anzumelden. Anschließend wird ein Termin abgestimmt, wann und wo die medizinischen Masken abgeholt werden können.
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII
Das Sozialamt hat sich dazu entschlossen, allen Berechtigten die Schutzmasken per Post zuzusenden. Als Grund für diese Maßnahme führt die Verwaltung an, dass es sich im Regelfall um Personen handelt, die alters- oder gesundheitsbedingt weniger mobil sind oder dem vulnerablen Personenkreis angehören. Das Sozialamt geht davon aus, dass der Versand in den kommenden 14 Tagen abgeschlossen ist.
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Die Ausgabe erfolgt direkt an den städtischen Flüchtlingsunterkünften durch Mitarbeiter der Verwaltung.

Im Juli 2020 hatte die Stadt Haltern am See das gemeindliche Einvernehmen verweigert, in Hullern zwei jeweils 241m hohe neue Windräder errichten zu lassen. Zeitgleich hatte die Verwaltung beim Kreis den Antrag gestellt, dass der Kreis seine Entscheidung über die Genehmigung um ein Jahr zurückstellt. Dies wurde insbesondere mit der unklaren Rechtslage bezüglich der Abstandsflächenregelung und der in Aufstellung befindlichen Planung des Baugebiets an der Buttstraße in Hullern begründet.
Die fortschreitende Digitalisierung sowie der Klimaschutzgedanke sorgen dafür, dass innerhalb der Stadtverwaltung der Verzicht auf Papier immer deutlicher wird. So gibt es das so genannte „Ortsrecht“, in dem alle relevanten Verordnungen und auch die jeweils gültigen Gebührenordnungen festgehalten werden, in 67-facher Ausführung für die Ratsmitglieder sowie die einzelnen Verwaltungsfachbereiche. Das umfasst jeweils einen vollen Aktenordner, der jährlich aufgrund der Aktualisierungen auf etwa 50 Seiten ergänzt werden musste. So wurden pro Jahr etwa 3350 Seiten gedruckt.














