Ortsrecht steht digital bereit
Die fortschreitende Digitalisierung sowie der Klimaschutzgedanke sorgen dafür, dass innerhalb der Stadtverwaltung der Verzicht auf Papier immer deutlicher wird. So gibt es das so genannte „Ortsrecht“, in dem alle relevanten Verordnungen und auch die jeweils gültigen Gebührenordnungen festgehalten werden, in 67-facher Ausführung für die Ratsmitglieder sowie die einzelnen Verwaltungsfachbereiche. Das umfasst jeweils einen vollen Aktenordner, der jährlich aufgrund der Aktualisierungen auf etwa 50 Seiten ergänzt werden musste. So wurden pro Jahr etwa 3350 Seiten gedruckt.
Nun haben sich auf Initiative von Bürgermeister Andreas Stegemann die Beteiligten darauf verständigt, dass es nur noch zwei Druckexemplare innerhalb der Verwaltung und einen Ordner für den Ratssaal geben wird. Das hat zur Folge, dass jetzt nur noch rund 150 Seiten gedruckt werden.
Politik, Verwaltung und alle weiteren Interessierten werden trotzdem weiterhin das Ortsrecht lesen können. Denn es ist natürlich auf der Internetseite der Stadt Haltern am See hinterlegt. Und zwar hier: Ortsrecht / Satzungen | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)
Foto: Bürgermeister und das Ortsrecht / Stadt Haltern am See


















In der Kreisverwaltung Recklinghausen und in der Stadtverwaltung Haltern am See rufen seit Montagvormittag viele Bürgerinnen und Bürger an, um Termine für die Impfung gegen das Corona-Virus zu vereinbaren oder sich zu beschweren, dass die Nummer für die Terminvergabe nicht erreichbar ist. Deshalb weisen beide Verwaltungen darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf die Terminvergabe haben. Diese liegt in der Hand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe und ist ausschließlich über die Telefonnummer 0800 11611702 sowie über das Online-Portal www.116117.de möglich.