Erstmalig tatsächliche Zwei-Klassen-Medizin in der operativen Orthopädie
Berlin (ots) - Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die Arthroskopie bei einer chronischen Arthrose des Kniegelenkes (Gonarthrose) künftig keine Kassenleistung mehr. Bisher konnten die Ärzte durch Gelenkspülung, Abtragung der Gelenkschleimhaut, Knorpelglättung oder Meniskusentfernung bei Tausenden Patienten jährlich große Schmerzen lindern und die Beweglichkeit des Kniegelenkes erhalten. Der Berufsverband für Arthroskopie bedauert dass nun dieser wichtige Behandlungsbaustein wohl nur noch Selbstzahlern und Privatpatienten vorbehalten bleibt.
In Deutschland leiden rund 17 Prozent der Männer und über 30 Prozent der Frauen im Laufe des Lebens unter einer Abnutzung des Kniegelenkes, die oft mit großen Schmerzen einhergeht. Im Anfangsstadium wird häufig mit Physiotherapien und Medikamentengaben versucht, die Symptome zu lindern. Reicht dies nicht mehr aus, waren bislang die Verfahren der Arthroskopie sehr gefragt. Bei der Gelenkspiegelung, konnten in einer Sitzung nicht nur die Gegebenheiten im Knie genauestens analysiert, sondern einige Schmerz-Verursacher auch sofort behoben werden. Erst wenn dies nicht mehr reichte, blieb nur noch eine größere Operation, zum Teil mit Komplett-Gelenkersatz.

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