Aus und vorbei für alte Kontonummer und Bankleitzahl IBAN ab 1. Februar im Euro-Raum verbindlich
Mit dem Gebrauch der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) und Überweisungsformulare ist jetzt endgültig Schluss: Ab 1. Februar kann bei Überweisungen und Lastschriften nur noch die International Bank Account Number – kurz IBAN – verwendet werden. An diesem Stichtag enden auch für Privatkunden die Übergangsbestimmungen der sogenannten SEPA-Verordnung. Ab dann gelten für alle Länder der Europäischen Union (EU) und in fünf weiteren europäischen Staaten einheitliche Regeln. Die SEPAVereinbarungen lösen dann auch in Deutschland endgültig die nationale Kontonummer und Überweisungsformulare ab. Das heißt: Bankkunden müssen bei Überweisungen künftig die 22-stellige IBAN des Empfängers kennen und im Papier- oder Online-Formular eintragen, sofern die neue Nummer nicht automatisch vorgedruckt ist. „Banken sind nicht verpflichtet, Geld anhand der bisherigen Kontonummer zu überweisen.