Freies Internet für freie Bürger
Unter diesem Motto wird es noch in diesem Jahr möglich sein, sogenannte Hotspots ohne die Gefahr der Abmahnung für den Betreiber zu installieren. D.h. für den Nutzer des Internets, das er viel häufiger die Möglichkeit hat das Internet in den Städten und auf Plätzen oder auch in Geschäften also im öffentlichen Bereich zu nutzen. Bisher war dies recht problematisch, da bei Urheberrechtsverletzungen immer der Betreiber des Routers für den freien Internetzugang haftbar war. Um dies bei dem derzeitigen Rechtstand zu vermeiden, musste sich jeder Nutzer registrieren und anmelden, damit eine Spur zum Nutzer gelegt werden kann. Mit der neuen Regelung haben es die "Abmahner" schwer diese Vergehen zu verfolgen und damit wird ein einträgliches Geschäft, welches durch das Internet geschaffen wurde vom Aufwand her für diese Rechtsanwälte nicht mehr so interessant sein. Das soll aber nicht heißen, das damit das Urheberrecht außer Kraft gesetzt wurde, das gilt nach wie vor. Jeder Nutzer von Bilder, Texte oder auch Videos muss sich immer im klaren sein das der Hersteller dieser Materialen davon lebt und ihm sollte schon auch ein entsprechendes Honorar zur Verfügung gestellt werden. Das Urheberrecht sorgt für den Schutz des Urhebers und muss berücksichtigt werden. Nun können auch ohne große Bedenken entsprechende Internetzugänge in Haltern am See geschaffen werden.