Haltern am See sucht Schöffinnen und Schöffen

Geschrieben von .Redaktion.

JustizSymbolbild: VBlock / PixabayIm ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Haltern am See stellt dafür eine Vorschlagsliste von Personen auf, die als Grundlage für die Wahl beim Amtsgericht Marl dienen soll. Gesucht werden insgesamt 26 Personen, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Um dem Amtsgericht eine Auswahl bieten zu können, schlagen Rat und der Ausschuss für Generationen und Soziales mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen.

Das müssen Bewerberinnen und Bewerber mitbringen
Schöffin oder Schöffe / Jugendschöffin oder Jugendschöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist und in der Gemeinde wohnt. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Vereine, Verbände, Parteien und andere Gruppierungen können der Stadt Haltern am See in den nächsten Wochen Personen benennen, die ihrer Meinung nach in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen. Die vorschlagenden Organisationen sollten allerdings darauf achten, dass die Bewerbenden in jedem Fall zur Übernahme des Amtes bereit und auch persönlich dazu geeignet sind. Darüber hinaus können sich interessierte Personen auch persönlich bewerben. Auf der Internetseite der Stadt Haltern am See werden entsprechende Bewerbungsformulare bereitgestellt. Bewerbungsschluss ist der 1. April 2023. Ansprechpartner und Empfänger von Bewerbungen für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen ist der Fachbereich Ordnung und Soziales, Anna Grothusmann, Tel.: 02364/933-184, E-Mail: anna.grothusmann@haltern.de. Bewerbungen und Rückfragen für das Amt als Jugendschöffe richten Sie bitte an Patrick Scheipers, Fachbereich Familie und Jugend, Tel.: 02364/933-249, E-Mail: patrick.scheipers@haltern.de.

Kirche von Butscha wird Teil einer Kirchenkrippe in Recklinghausen

Geschrieben von .Redaktion.

Foto: Kirche+LebenIn diesem Jahr ist neben der Krippenlandschaft, die zum Thema Bergbau geschaffen wurde, ein Modell der Kirche St. Andreas im ukrainischen Butscha dazugekommen. Der Ort erlangte traurige Bekanntheit, als im März 2022 am Fuß der Kirche ein Massengrab entdeckt wurde. Ukrainische Behörden berichteten von einem Massaker russischer Soldaten an ukrainischen Zivilisten, nach dem 450 Getötete in Massengräbern verscharrt wurden, etwa 200 davon an der Kirche St. Andreas.
„Uns Krippenbauern ist es ein Anliegen, mit dem Modell der Kirche in Butscha nahe Kiew ein deutliches Zeichen der Solidarität zu setzen. Wir möchten Stellung beziehen für den Frieden und gegen den grausamen Krieg in der Ukraine“, sagt Günter Drax. Er gehört einem Team von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern an, die Jahr für Jahr in der St.-Franziskus-Kirche in Recklinghausen-Stuckenbusch eine große Krippenlandschaft aufbauen.
Die Krippe ist noch bis zum 29. Januar montags bis samstags von 9 Uhr bis 17 Uhr sowie sonntags von 9 Uhr bis 18 Uhr zu sehen. An den Sonntagen sind jeweils um 17 Uhr Konzerte an den Krippen. Am 8. Januar singt der Shanty-Chor aus Witten, am 15. Januar die Schola "tonus pereginus". Am 22. Januar kommt der Knappenchor Consolidation aus Gelsenkirchen. Die Krippenschlussandacht am 29. Januar gestaltet der Kirchenchor St. Franziskus. Hier weitere Informationen

Gemütliches Frühstück im Josefshaus

Geschrieben von Klaus Büttner.

caritas fruehstueck 200123 stennerFoto: Marianne StennerJeden 3. Freitag im Monat findet im Josefshaus in Haltern-City das Caritas-Frühstück statt. Die Gäste finden dann in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr ein großes reichhaltiges Buffet vor. Am 20.01.2023 war es wieder so weit. 45 Gäste wurden  von 6 Helferinnen betreut. Bei Kaffee und Tee, sowie verschiedenen Säften, Brot und Brötchen und Wurst, Schinken, Eier und auch Käse, wurde unter den Gästen diskutiert, geredet erzählt, gelacht. Es macht spaß in der Gruppe zu Frühstücken.

Das nächste Frühstück findet am Freitag den 17. Februar 2023 wieder im Josefshaus statt. Kosten 4,50 €. Vorherige Anmeldung wegen der besseren Planung, ist erwünscht. Anmeldungen nimmt Frau Felicitas Lautenschütz, Telefonnummer 02364 5614, entgegen.

Einladung zum Holocaust-Gedenktag

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Judendannen Haltern am SeeFoto: Ceving / WikipediaZum Holocaustgedenktag lädt die Stadt Haltern am See am Freitag, 27. Januar, ein. Bürgermeister Andreas Stegemann wird um 17 Uhr die Bürgerinnen und Bürger am Jüdischen Friedhof begrüßen und gemeinsam mit dem Hauptredner, Pfarrer Michael Ostholthoff, ein Gesteck niederlegen. An diesem Tag wird der Opfer des Naziterrors gedacht, denn am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. 1996 führte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ein. Im Jahr 2005 riefen auch die vereinten Nationen den 27. Januar zum Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer des Holocausts aus.

Die Grille als neues Lebensmittel

Geschrieben von .Redaktion.

grilleMyriams-Fotos / PixabayDrei Fragen an Katharina Holthausen, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale NRW

Die Hausgrille als Lebensmittelzutat – das sorgt aktuell für einige Aufregung, auch in den digitalen Netzwerken. Viele Menschen fürchten, dass pulverisierte Insekten nun ohne Kennzeichnung in Fertiggerichten auftauchen. „Hier können wir Entwarnung geben“, sagt Katharina Holthausen von der Verbraucherzentrale NRW. „Wenn Insekten enthalten sind, muss das gekennzeichnet sein. Die EU-Kommission hat Grillen schon im März 2022 als neuartiges Lebensmittel zugelassen – nach einer gründlichen Sicherheitsprüfung. Zudem sind solche Insekten in Nahrungsmitteln noch ein absolutes Nischenprodukt.“

Wann und wie wurde die Hausgrille als Lebensmittel zugelassen?

Die Hausgrille ist schon seit März 2022 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, ab 24. Januar 2023 nun auch in Pulverform als teilweise entfettetes Pulver. Diese Lebensmittel werden nicht einfach so, sondern erst nach intensiver Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zugelassen. Erzeugnisse, die in der EU vor dem 15. Mai 1997 in nicht nennenswertem Umfang als Lebensmittel verwendet worden sind, zählen zu den neuartige Lebensmitteln oder Novel Food. Dafür ist in der Europäischen Union eine spezielle Zulassung nötig, bevor sie zum Verkauf angeboten werden dürfen. Dies betrifft nun auch die Hausgrillen. Die Details sind in der Novel-Food-Verordnung geregelt.

Wie müssen Grillen konkret als Zutat gekennzeichnet werden?

Insekten sind kennzeichnungspflichtig, wie alle anderen Zutaten auch. Sie müssen also in der Zutatenliste aufgeführt werden. Da aktuell keine Vorgaben für eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung oder eine verkehrsübliche Bezeichnung von Insektenprodukten existiert, ist eine beschreibende Bezeichnung notwendig. Die Kennzeichnung lautet wie folgt: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Insekten müssen derzeit allerdings nicht als Allergen gekennzeichnet werden. Das heißt: Sie müssen im Zutatenverzeichnis nicht gesondert hervorgehoben werden etwa durch Fettdruck oder Großbuchstaben. Bei Speise-Insekten wie Hausgrillen muss aber in unmittelbarer Nähe zum Zutatenverzeichnis darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnissen daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Tauchen Insekten jetzt in zahlreichen Gerichten auf?

Nein. Denn Insekten sind teure Rohstoffe und werden derzeit nicht in großem Umfang angeboten. Sie zählen eher zu den Nischenprodukten. Es ist zu erwarten, dass die Insekten dort als Herausstellungsmerkmal auch ausdrücklich beworben werden. Das Beimengen von Insekten in herkömmlichen Lebensmitteln ist derzeit eine Seltenheit. Aufgrund des hohen Proteingehalts sind Insekten allerdings ein Zukunftsthema als mögliche Alternative oder Ergänzung zu Fleisch und Fisch.