Haltern am See sucht Schöffinnen und Schöffen

Geschrieben von .Redaktion.

JustizSymbolbild: VBlock / PixabayIm ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Haltern am See stellt dafür eine Vorschlagsliste von Personen auf, die als Grundlage für die Wahl beim Amtsgericht Marl dienen soll. Gesucht werden insgesamt 26 Personen, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Um dem Amtsgericht eine Auswahl bieten zu können, schlagen Rat und der Ausschuss für Generationen und Soziales mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen.

Das müssen Bewerberinnen und Bewerber mitbringen
Schöffin oder Schöffe / Jugendschöffin oder Jugendschöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist und in der Gemeinde wohnt. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Vereine, Verbände, Parteien und andere Gruppierungen können der Stadt Haltern am See in den nächsten Wochen Personen benennen, die ihrer Meinung nach in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen. Die vorschlagenden Organisationen sollten allerdings darauf achten, dass die Bewerbenden in jedem Fall zur Übernahme des Amtes bereit und auch persönlich dazu geeignet sind. Darüber hinaus können sich interessierte Personen auch persönlich bewerben. Auf der Internetseite der Stadt Haltern am See werden entsprechende Bewerbungsformulare bereitgestellt. Bewerbungsschluss ist der 1. April 2023. Ansprechpartner und Empfänger von Bewerbungen für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen ist der Fachbereich Ordnung und Soziales, Anna Grothusmann, Tel.: 02364/933-184, E-Mail: anna.grothusmann@haltern.de. Bewerbungen und Rückfragen für das Amt als Jugendschöffe richten Sie bitte an Patrick Scheipers, Fachbereich Familie und Jugend, Tel.: 02364/933-249, E-Mail: patrick.scheipers@haltern.de.