Zukunft gemeinsam gestalten! Ortsteilforen für Flaesheim und Lavesum

Geschrieben von .Redaktion.

orte lave flaesMit den Ortsteilforen für Flaesheim und Lavesum macht sich die Stadt Haltern am See auf den Weg, die Ortsteilentwicklung weiter aktiv voranzubringen. Die Ortsteilforen bestehen dabei aus unterschiedlichen bürgerschaftlichen Beteiligungsformaten, in denen in den nächsten Monaten gemeinsame Ideen und konkrete Projekte für die zukünftige Entwicklung der beiden Ortsteile erarbeitet werden. Verbunden sind damit eine ganze Reihe von Zukunftsfragen, für die Antworten gefunden werden sollen.

Die Bürgerinnen und Bürger aus Flaesheim und Lavesum sind dabei die Expertinnen und Experten des Alltags in den Ortsteilen und sollen ihr Wissen, ihre Ideen und Anregungen aktiv in den Prozess einbringen. Denn eine aktive und zukunftsorientierte Ortsteilentwicklung kann nur gemeinsam entwickelt werden.

Am Ende des Prozesses steht ein fundiertes und praktisches Programm für die Zukunft der Ortsteile Flaesheim und Lavesum, das mit den Akteuren vor Ort in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll.

Die Fragen der Woche: Wir haben Fragen – Sie haben die Antworten!

Den Auftakt zu den Ortsteilforen bilden die digitalen Fragen der Woche. Ab dem 9. August 2023 werden über einen Zeitraum von fünf Wochen wöchentlich Fragen zu ausgewählten Themen gestellt, zu denen sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger äußern können.

Immer wieder mittwochs … klicken und loslegen!

An jedem Mittwoch werden die neuen Fragen der Woche über das Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See
https://beteiligung.nrw.de/portal/halternamsee/beteiligung/themen )
veröffentlicht. Alle Interessierten haben dann jeweils eine Woche Zeit, ihre Antworten, Gedanken und Meinungen zu den Themen einzubringen. Die Auswertungen werden jeweils kurzfristig ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Haltern am See veröffentlicht.

Mitmachen und Mitgestalten!

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich aktiv in den Prozess einzubringen, um die Zukunft von Flaesheim und Lavesum gemeinschaftlich zu gestalten und die Stadt Haltern am See bei der Ortsteilentwicklung zu unterstützen.

Rollatoren werden überprüft

Geschrieben von Klaus Büttner.

RollatorDer Halterner Seniorenbeirat hat auf Grund der vergangenen Erfahrungen sich wieder kurzfristig entschlossen einen Rollatoren-check durchzuführen. Folgende Termine werden angeboten:
08.08.2023 09.30 - 12.00 Uhr im Alten Rathaus
15.08.2023 09.00 - 12.00 Uhr Auvictum Seniorenzentrum Kahrstege
22.08.2023 09.00 - 12.00 Uhr Alloheim Senioren-Residenz " Sythen am See "
29.08.2023 09.30 - 12.00 Uhr Seniorenzentrum Lambertusstift, Lippramsdorf
05.09.2023 10.00 - 15.00 Uhr Kastanienhof, Tagespflege oder der Pflege im Quartier, Lavesum
12.09.2023 10.00 - 12.00 Uhr Pfarrheim Hullern
19.09.2023 09.30 - 12.00 Uhr Altes Rathaus Haltern am See
Die Aktion wird vom technischen Fachpersonal der ortsansässigen Sanitätshäuser durchgeführt.

Mit Sticker-Pass auf Entdeckungstour

Geschrieben von .Redaktion.

stickerpass halternFoto: Stadt HalternDie Halterner Innenstadt bietet einige markante Punkte, die es zu erkunden lohnt. Um einen Anreiz für Nachwuchsentdeckerinnen und -entdecker zu schaffen, haben die Halterner Kinder diese in einem grafisch ansprechenden Sticker-Pass aufbereitet. Und auch die Spieleecke im Alten Rathaus ist für einen Zwischenstopp neu hergerichtet.

Ziel der Halterner Kinder war es, passend zu den Sommerferien ein niedrigschwelliges Angebot für Daheimgebliebene als auch an Gäste der Seestadt zu schaffen. „Für auswärtige Kinder und ihre Eltern ist es eine gute Möglichkeit, die Halterner Innenstadt besser kennenzulernen“, erklärt Birgit Klapheck: „Kinder aus Haltern am See können auf diese Weise ihre Ortskenntnis überprüfen und erweitern.“ 
Birgit Klapheck und Silvia Scheithauer (rechts) von den Halterner Kindern haben sich einen Sticker-Pass ausgedacht und die Kinderecke im Alten Rathaus für den Sommer hergerichtet.

Bei Anruf Vertrag

Geschrieben von .Redaktion.

Verbraucherzentrale NRW klärt in Kooperation mit dem Landeskriminalamt NRW über Verkaufsmaschen am Telefon auf

Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Zahlreiche Verbraucherbeschwerden verdeutlichen jedoch, dass diese rechtswidrigen Anrufe trotzdem nicht nachlassen. „Verbraucher kostet das oftmals nicht nur Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld – wenn etwa ein Vertrag untergeschoben wird”, erklärt Felix Flosbach, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Zwar sind die gesetzlichen Regelungen hier inzwischen strenger, jedoch ist der überwiegende Teil am Telefon geschlossener Verträge trotzdem erst einmal wirksam.” Mit diesen Tipps können sich Verbraucher gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren.

Urlaub für pflegende Angehörige

Geschrieben von .Redaktion.

Foto: VZ NRW/adpic

Ein Information der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen!

Wie man Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Entlastung nutzt und was der neue Jahresbetrag ab 2024 bringt

Viele Menschen kümmern sich über einen langen Zeitraum aufopferungsvoll um zu Hause lebende pflegebedürftige Angehörige. Wenn sie eine Pause brauchen, sei es nur kurzzeitig für eigene Termine oder auch für längere Zeiträume, zum Beispiel für einen Urlaub oder Krankenhausaufenthalt, gibt es Geld für eine Vertretung. „Die Pflegekasse übernimmt hier die Kosten für Verhinderungspflege und für die Kurzzeitpflege“, sagt Verena Querling, Pflegerechts­expertin der Verbraucherzentrale NRW. „Für 2024 und 2025 sind jedoch Änderungen vorgesehen, die zunächst besonders den Eltern von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen mit hohen Pflegegraden Vorteile bieten. Erst ab Juli 2025 profitieren ältere pflegebedürftige Menschen.“ Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zu den einzelnen Bedingungen und zukünftigen Änderungen. 

  • Verhinderungspflege:
    Verhinderungspflege bedeutet, dass die Pflegekassen die Kosten für eine Ersatzpflege übernehmen, wenn die Pflegeperson eine Vertretung für eine stundenweise Verhinderung benötigt. Dies kann ein notwendiger Termin beim Arzt aber auch ein Friseurbesuch oder Kinoabend sein. Auch längere Abwesenheiten wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen können damit überbrückt werden. Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Bevor der Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse greift, muss die Pflegeperson derzeit allerdings mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben (sogenannte Vorpflegezeit). Erst dann übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu einer Höhe von 1.612 Euro je Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege sechs Wochen lang weitergezahlt, jedoch nur zu 50 Prozent.

  • Kurzzeitpflege:
    Mit Kurzzeitpflege können längere Betreuungslücken gefüllt werden, etwa wenn die private Pflegeperson Urlaub hat, krank ist oder aus anderen Gründen über einen größeren Zeitraum verhindert ist. Sollte in dieser Zeit die Betreuung und Pflege der pflegebedürftigen Person vorübergehend zu Hause nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. Auch dies gilt erst ab Pflegegrad 2. Für die Kurzzeitpflege stehen pro Person bis zu 1.774 Euro im Jahr zur Verfügung, die man auf acht Wochen verteilen kann. Das Pflegegeld wird für diese acht Wochen zu 50 Prozent weiter gezahlt. Außerdem können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstattet werden.

  • Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege:
    Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind kombinierbar. Allerdings muss man hier aufpassen, da Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterschiedlich geregelt sind. Der Betrag in Höhe von 1.774 Euro, den Betroffene für die Kurzzeitpflege bekommen, kann mit Geld aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. So kann man Mittel aus der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wenn diese noch nicht verbraucht wurden. Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 3.386 Euro. Umgekehrt ist es auch möglich, Mittel aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege zu verschieben. Hier können allerdings derzeit nur Leistungen in Höhe von 806 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dann steht für die Verhinderungspflege insgesamt ein Betrag von 2.418 Euro zur Verfügung.

  • Neu: Ein Jahresbetrag ab 2024/2025
    Weil dies alles so kompliziert ist, wird sich hier einiges ändern. Zukünftig werden die Beträge aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbetrag zusammengefasst, der flexibel eingesetzt werden kann. Dafür werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vereinheitlicht. So besteht dann bei Verhinderungspflege der Anspruch auf das Geld der Pflegekasse sofort. Es wird also die Vorpflegezeit wegfallen. Außerdem wird der Zeitraum einheitlich auf acht Wochen angeglichen, in denen auch das hälftige Pflegegeld weiter gezahlt wird. Zusätzlich kann zukünftig der ganze Betrag (derzeit 1.774 Euro) der Kurzzeitpflege zugunsten der Verhinderungspflege umgewidmet werden. Für einen Überblick über den Jahresbetrag muss die Pflegekasse auf Nachfrage darüber informieren, wie viel Geld für eine Vertretung noch vorhanden ist. Die Änderungen gelten für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bereits ab dem 1. Januar 2024. Ihnen steht dann ein Jahresbetrag von 3.386 Euro zur Verfügung. Für alle anderen pflegebedürftigen Menschen gelten die Änderungen erst ab 1. Juli 2025. Ihnen steht dann bei Pflegegrad 2 bis 5 ein Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung.