Baustelle zwischen Hullern und Seppenrade

Geschrieben von Stadt Haltern am See.

straßenpfeilIm Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW erfolgen ab Montag, 3. September, umfangreiche Fahrbahndeckensanierung auf der Hullerner Straße, B 58. Hierzu ist eine etwa vierwöchige Vollsperrung der B 58 erforderlich. Die Sperrung wird in Fahrtrichtung Lüdinghausen nach der Einmündung zur Hauptstraße (Ortseingang Hullern) bis Ortseingang Seppenrade eingerichtet sein. Eine Umleitung ist für beide Fahrtrichtungen über die K 26 - K 9 und damit über Olfen bis Seppenrade ausgewiesen. Nachfolgende Arbeiten im Randbereich der Straße oder Arbeiten, die während des fließenden Verkehrs möglich sind, werden mit Hilfe einzelner Sperrungen, meist mit Ampelsteuerung, ausgeführt. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis etwa Mitte Oktober andauern. Foto: Jos Didier  / Pixabay

Arbeiten am Bahnhof gestartet

Geschrieben von Klaus Büttner.

seemed 3569672 640Es kommt ja nicht nur bei dem Zugverkehr zu Verpätungen, sondern auch bei den geplanten und versprochenenen Baumaßnahmen der Bahn AG. Es bleibt die Frage offen, ob auch das geplante Vorhaben zu den geplanten Terminen fertig gestellt wird. Warten wir es ab.

Der fast zwei Jahre hinausgezögerte Baustart am Halterner Bahnhof ist jetzt erfolgt. Die ersten Arbeiten sind sichtbar, Bahnreisende erkennen vom Bahnsteig aus bereits den Bauzaun sowie begonnene Tiefbauarbeiten. Nach Angaben der Deutschen Bahn AG soll der Park-and-RidePlatz (Am Ikenkamp) mit 382 Stellplätzen südlich der Gleise erstellt werden. Zudem wird ein Tunnel dieses Gelände mit den Bahnsteigen verbinden. Die Bahn geht davon aus, dass der neue Parkplatz in etwa einem Jahr fertig sein wird, die gesamte Baumaßnahme soll bis Ende 2020 – bis auf Restarbeiten – erledigt sein, erklärt die Bahn AG. Foto: Michael Knoll / Pixabay

ComputerTreff startet wieder durch

Geschrieben von Klaus Büttner.

dsc00289 kleinNicht nur die Schulferien sind vorbei, auch die Sommerpause des ComputerTreffs in der Kahrstege geht auf das Ende zu. Die Halterner Gruppe trifft sich wieder am 1. Montag im September (03.09.) ab 9:45 Uhr im Seniorenzentrum Kahrstege. Die Laptoper werden das Schalten einer Anzeige bei den Ebay-Kleinanzeigen fortführen und die Grundzüge des Arbeitens mit Windows 10 besprechen. Die Hullerner Laptopper treffen sich zwei Tage später am 05.09. (1. Mittwoch im September) ebenfalls ab 9:45 Uhr im Hullerner Pfarrheim St. Andreas. Hier werden wir uns erneut mit den Arbeitstechniken des Windows-Explorers befassen und auch noch einmal die Möglichkeiten des Startmenüs und der Infoleiste des Windows 10 erörtern. Die Tablet und Smartphonebesitzer beschäftigen sich mit den Tagesaktuellen Problemem und mit der einen oder anderen Neuheit in der digitalen Welt.
Für die Tabletaner und Smartphoner am Mittwoch ( 5.9.2018) in Hullern, Pfarrheim St. Andreas, wird der ComputerTreff wegen eines Trauerfalles ausfallen.

Tickets zum Selberausdrucken BGH kippt Eventims „print@home“-Gebühr

Geschrieben von Verbraucherzentrale NRW.

eintrittskarteEine pauschale „Servicegebühr“ in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA entschieden (AZ. III ZR 192/17).Verbraucher haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine „print@home“-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt. Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangt bisher für diese„ticketdirect“-Option pauschal eine „Servicegebühr“ in Höhe von bis zu 2,50 Euro, und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen. „Bei explodierenden Preisen werden Tickets für beliebte Künstler leider immer mehr zum Luxusgut. Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen“, kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Erhebung dieses Entgelts bereits erfolgreich vor dem Landgericht Bremen geklagt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen bestätigte letztes Jahr die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung von Eventim zurück. Der BGH hat nun in letzter Instanz ebenfalls zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen. Auch Eventims „Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 14,90 Euro (plus 5 Euro je weiterem Ticket / maximal 4 Tickets) hat der BGH im Sinne der Verbraucherschützer gekippt. Fans konnten im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den teuren Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch per einfacher innerdeutscher Postzustellung mit 60-Cent-Frankierung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für „ticketdirect“ durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. „Eventim sollte nicht darauf warten, dass jeder Kunde seine Forderungen einzeln geltend macht, sondern den Kunden die zu Unrecht kassierten Entgelte unmittelbar erstatten“, lautet die Forderung Schuldzinskis. Für den Fall, dass eine solche Rückzahlung unterbleibt, wird die Verbraucherzentrale NRW alle rechtlichen Möglichkeiten, von Folgenbeseitigungs- über Gewinnabschöpfungsansprüche, in Betracht ziehen, damit unrechtmäßige Entgelte nicht bei dem Anbieter verbleiben. Zusätzlich bietet sie auch einen Musterbrief für betroffene Verbraucher in ihrem Internetauftritt an: www.verbraucherzentrale.nrw/musterbrief-tickets. Foto: Mario Fliegner / Pixabay

Telefonieren und surfen auf Schiffen

Geschrieben von .Redaktion.

cruise ship 3547180 640Auf hoher See gelten weder die EU-Roaming-Verordnung noch die speziellen Reisepakete der Mobilfunkanbieter. Häufig kann an Bord von Schiffen über ein Mobilfunknetz via Satellit telefoniert werden. Achtung: Es können enorme Kosten entstehen. Informieren Sie sich vor einer Schiffsreise beim Reiseanbieter und in den Reiseunterlagen über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord sowie die dafür geltenden Preise. Deaktivieren Sie vor einer Schiffsreise und vor einem Aufenthalt in Hafennähe die automatische Netzwahl in den Einstellungen Ihres Mobilfunkgeräts. Ausführliche Informationen auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW Foto: Sven Lachmann  / Pixabay