Umweltbrummi sammelt Problemabfälle

Geschrieben von Stadt Haltern am See.

logo stadt halternAm Mittwoch, 23. August 2017, haben die Bürger der Stadt Haltern am See Gelegenheit, ihren Haushalt von Problemabfällen und Sondermüll zu befreien. An folgenden Standorten ist der Umweltbrummi im Einsatz:
9 bis 9.30 Uhr: Sythen, Brinkweg/ Parkstreifen Freibad
10 bis 10.30 Uhr: Lavesum, Merfelder Straße/ Parkplatz Tennisanlage 
11 bis 11.30 Uhr: Holtwick, Holtwicker Straße/ Wanderparkplatz 
12 bis 12.30 Uhr: Lippramsdorf, Jahnstraße/ Parkplatz Sportplatz 
13.30 bis 14 Uhr: Hamm-Bossendorf, Marler Straße/ Parkplatz Sportplatz 
14.30 bis 15 Uhr: Flaesheim, Stiftsplatz 
15.30 bis 16 Uhr: Hullern, Hauptstraße/ Schulhof 
Angenommen werden z. B. folgende Stoffe: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Autopflegemittel, Chemikalien aller Art, Pflanzenschutz-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Lacke, Farben, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Lösungs- und Imprägniermittel, Fleckenentferner, Batterien aller Art, Medikamente. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen nicht in die Mülltonne gehören, sondern unbeschädigt beim Umweltbrummi abgegeben werden können. Damit die Problemabfälle schneller und sicher eingeordnet werden können, sollten sie stets in den Originalverpackungen aufbewahrt und angeliefert werden.
Zwischen den Sammelterminen des Umweltbrummis können die Problemabfälle aus Haushaltungen, Dienstleistungsbetrieben und Kleingewerbe alle 14 Tage in der geraden Kalenderwoche, Samstag von 8.30 bis 13.30 Uhr am Wertstoffhof, Annabergstraße 55,abgegeben werden. 
Die Anlieferung der Problemabfälle aus Haushaltungen ist kostenlos.

Ich sag mal so, die Milchflasche ist wieder da

Geschrieben von Oestersötebier.

oesterstebiertransSie ist wieder da, die Milch in Glasflaschen. Richtige Trinkmilch, wie die von früher. Die Glasflasche ist ähnlich, der Verschluss ist moderner, eine Bajonettkappe, zum immer wieder verschließen. Ich erinnere mich. Die Milch zu meiner Kindheit wurde in einer Milchkanne mit Deckel nebenan im Milchgeschäft gekauft. Dort wurde aus der großen Milchkanne mit einem Schöpfbecher dann umgefüllt und ich als Kind ging dann ganz stolz Milchkannenschwenkend, ab und an  schwappte es auch über, nach Hause. Das war Milch pur, aber auch schon pasteurisierte, wegen der Keimfreiheit, einfach lecker. Es gab aber auch schon Milch in Flaschen, die war dann etwas teuerer. Die mit dem goldenen Deckel hatte einen höheren Fettgehalt und dann noch die Milch mit dem silbernen Deckel die günstiger im Preis war. Auf den Milchflaschen war ein Pfand, 20 pf, und die gab man beim nächsten Kauf, natürlich durchgespült, wieder beim Händler ab. Die Haltbarkeit war in Abhängigkeit der Aufbewahrung. Nicht jeder hatte einen Kühlschrank (Eisschrank). In den meisten Haushalten gab es eine Vorratskammer in der dann auch verderbliche Lebensmittel gelagert werden mussten, so auch die Milch. Je nach Jahreszeit war dann die Milch 3 – 4 Tage haltbar. Danach wurde die Milch in Milchtüten,als Schlauch in dreieckigen Pappkartons und später dann in den heutigen Tetrapackkartons  verpackt angeboten. Nun ist sie wieder da, die Milch in der Glasflasche. Ein Milchbauer ist das Risiko der Selbstvermarktung, der von seinen Kühen, u.a. mit den Namen „Snow with“ und „Merci“, hergestellten Milch eingegangen. Er investierte in eine kleine Meierei in der die Milch pasteurisiert wird und dann herunter gekühlt in einem Automaten zum selber Zapfen und zu einem Preis von 1,50 Euro angeboten wird. Die Milchflasche wird zum Kauf zum Preis von 2 Euro Eigentum und kann immer wieder verwendet werden. Es ist die traditionell hergestellte Milch und dann noch direkt vom Erzeuger. Gesünder geht nimmer, auch wenn sie vom Preis her deutlich über dem Preis der Supermärkte ist, aber bei dem Kauf der „Milchbauermilch“ kann ich dann nur noch lächeln über die Milchpreisdiskussion, denn ich habe diesbezüglich ein gutes Gewissen.
In alter Freundschaft, euer Oestersötebier

Autoschlüssel weg – was tun?

Geschrieben von Klaus Büttner.

key 1666616 640Foto: Benny Bader / PixabayVerlegt, verloren, gestohlen? Bleibt der Autoschlüssel nach hektischem Suchen verschwunden, ist guter Rat teuer. Rund 14 900 Mal half allein der ADAC im vergangenen Jahr Autofahrern nach dem Verlust der Türöffner, acht Prozent mehr als 2015. Das Malheur hat Folgen, steckt in den modernen Schlüsseln doch jede Menge Hightech. Türen, Wegfahrsperre und Zündschloss werden mit ihnen bedient, längst aber auch Fenster, Standheizung, Klimaanlage, Sitz- und Lenkradposition, Bordcomputer, Radiosender, sogar Parken ist möglich. Der Ärger geht noch weiter: Die Versicherung kann bei falschem Handeln der Autofahrer auf grobe Fahrlässigkeit pochen. Oder die ohnehin genervten Betroffenen haben vergessen, den Verlust bei der Polizei anzuzeigen. Wie also kommt man zu einem neuen Schlüssel? Wer zahlt den Schaden, und welche Verhaltensregeln gelten? Ist der Schlüssel weg, muss zuallererst die Kasko-Versicherung informiert werden. Selbst dann, wenn die Fahrt mit dem Zweitschlüssel weitergeht. Das Fahrzeug könnte mit dem verlorenen oder gestohlenen Türöffner ja wenig später entwendet oder ausgeräumt werden. In diesem Fall riskieren Autobesitzer aufgrund grober Fahrlässigkeit Abstriche bei der Entschädigung. Grob fahrlässig handeln Autofahrer generell, je eindeutiger sich der Zusammenhang zwischen Schlüssel und Auto darstellt. Wird der Schlüssel beispielsweise im Restaurant entwendet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Auto im Umkreis gefunden und gestohlen wird. Da ist schnelles Handeln gefragt und die Anzeige bei der Polizei Pflicht. Davon kann bei einem Verlust auf hoher See kaum die Rede sein. Zu den Pflichten der Betroffenen gehört auch, das Fahrzeug bis zur Übergabe des neuen Schlüssels an einem sicheren Ort abzustellen. Das kann die Garage, aber auch der Kfz-Meisterbetrieb des Vertrauens sein. Die Autoschlüssel selbst sind übrigens nicht versicherbar, die Kosten für den Ersatzschlüssel werden aber laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft von einigen Gesellschaften bezahlt. Da hilft ein Blick in die Vertragsklauseln. Ist soweit alles geklärt, führt der nächste Gang in den Kfz-Meisterbetrieb oder zu einem ausgewählten Schlüsseldienst. Die sorgen für Ersatz. Dietmar Clysters, Obermeister der Kfz-Innung Rhein-Neckar-Odenwald: „Die Kfz-Meisterbetriebe kennen das Auto aus dem Effeff und wissen, wie das Procedere abläuft." Fast vorbei sind die Zeiten, als der Schlüsseldienst anhand des zweiten Exemplars schnell und günstig für Ersatz sorgte. Das klappt heute nur noch bei Fahrzeugen mit rein mechanischen Schlössern, der Erstzulassung vor 1995 und ohne Wegfahrsperren. Schlüssel für moderne Fahrzeuge ohne und mit Fernbedienung müssen beim Autobauer geordert und in der Werkstatt neu codiert werden. Das dauert maximal zwei Tage und kostet  je nach Hersteller und Aufwand zirka 100 beziehungsweise 150 bis 250 Euro. Hinzu kommt der Preis für das Programmieren des Zweitschlüssels. Wurde der Schlüssel vermutlich gestohlen, sollten zudem die Schlösser getauscht werden. Clysters: „An der Schließung hat sich ja nichts geändert. Diebe können zwar nicht die Wegfahrsperre knacken, sie kommen aber immer noch ins Fahrzeug und an Wertsachen wie Navi oder Radio." Für Ersatz und Anlernen benötigt die Werkstatt Fahrzeugschein, Personalausweis sowie den Carpass mit dem Sicherheitscode beziehungsweise die Schlüsselnummer. Bleibt der Fall: Der Schlüssel ruht schlicht und ergreifend im verschlossenen Auto. Hier hilf die Werkstatt mit Erfahrung und Spezialwerkzeug.
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Die Tricks der Bauträger in der Teilungserklärung

Geschrieben von .Redaktion.

architecture 1285158 640Beim Kauf von Eigentumswohnungen vom Bauträger sollten Käufer ganz genau die Teilungserklärung lesen, die die Aufteilung der Wohnungen festgelegt. In diesem Dokument sind oft Regelungen enthalten, die dem Bauträger zuviele Rechte einräumen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. So sei beispielsweise Vorsicht geboten, wenn die Teilungserklärung dem Bauträger die Vollmacht gibt, die Aufteilungen nachträglich zu ändern, warnt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Eine solche Regelung ist oft enthalten, weil Bauträger auf diese Weise flexibel bleiben, noch auf die Wünsche späterer Käufer eingehen zu können. Für die ersten Käufer führt sie jedoch zu einer Ungewissheit darüber, wie der Bau ausgeführt wird und was nun genau zu ihrem Eigentum gehört. Der Bauträger könnte zum Beispiel noch nach dem Verkauf der ersten Wohnungen Sondernutzungsrechte an Kellerräumen oder an Gartenflächen vergeben, die im Gemeinschaftseigentum stehen. Gerichte haben daher entschieden, dass eine solche Klausel nur in engen Grenzen akzeptabel ist: Die Regelung darf nicht zu einer Wertminderung der Wohnungen führen, dem Käufer dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen, und sie muss zeitlich befristet sein. Doch gibt es Tricks, um diese Anforderungen zu umgehen, warnt Heinrich. So werde oft in der Teilungserklärung die Formulierung genutzt: "Die Veränderungsvollmacht erlischt, wenn sämtliche Eigentumseinheiten verkauft sind.“ Bauträger behalten jedoch in einem solchen Fall oft einfach eine kleine Wohnung – und sichern sich damit praktisch auf ewig ein Änderungsrecht.

Auch sei Vorsicht geboten, wenn der aufteilende Eigentümer sich in der Teilungserklärung das Recht einräumt, Aufwendungen auf das Gemeinschaftseigentum zu machen. Bei einer solchen harmlos erscheinenden Klausel kann der Bauträger beispielsweise nachträglich einen Wintergarten anbauen und die Bau- und Instandhaltungskosten dafür auf die Miteigentümer umlegen. "Auf die Käufer kommen dann Kosten zu, mit denen sie nicht gerechnet haben", warnt Heinrich.

Finden sich solche Klauseln in der Teilungserklärung, rät sie daher von einem Kauf der Wohnung ab.

Mehr Informationen zu den Regelungen in Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften finden Interessierte in dem WiE-Ratgeber "Das Miteinander gebacken bekommen" den sie unter wohnen-im-eigentum.de/gemeinschaftsordnung kostenfrei herunterladen können. Oder hier im Downloadbereich unter Allgemein.

Die „Schnelle Hilfe“ für ältere Menschen

Geschrieben von Otto K. Rohde.

netzwerkGeriater, Ärzte und Hilfsorganisationen können vermehrt beobachten, dass es oft nicht genügt, Seniorinnen und Senioren ausschließlich bei der Bewältigung einer Krankheit zu helfen. Nicht selten sind es suboptimale (soziale) Rahmenbedingungen (Einsamkeit, ungünstige Wohnverhältnisse, Bewegungsmangel pp.), die neben der ärztlichen eine andere Art von Hilfe erforderlich machen. Auf Initiative des Seniorenbeirats (SBR) kam es bereits im vergangenen Jahr zu einem „Runder Tisch“, der darüber beriet, wie den älteren Menschen in Haltern am See in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens noch besser geholfen werden kann. Die Idee wurde geboren, das bereits bestehende Netzwerk der Sozialverbände, des Sixtus-Krankenhauses und anderer noch engmaschiger auszubauen. Das vom SBR herausgegebenen Faltblatt ist nun das erste sichtbare Ergebnis dieser Bemühungen. Die darin enthaltenen Informationen sollen den Seniorinnen und Senioren, ggf. unter Mitwirkung beteiligter Ärzte und Organisationen, dabei helfen, in Haltern am See schnelle und unbürokratische Unterstützung bei Ihren Alltagsproblemen zu finden. Ein schneller Blick in das Faltblatt zeigt, welche Organisationen und Ansprechpartner diese Hilfe in unterschiedlichen Lebenslagen gewährleisten können. Das Faltblatt wird sukzessive mitwirkenden Haus- und Fachärzten, dem Krankenhaus und Apotheken sowie den im Flyer genannten Partnern zur Verfügung stehen und in den Räumen der Stadtverwaltung zur Mitnahme bereitgestellt. Der SBR wird sich dafür einsetzen, das Soziale Seniorennetzwerk weiter auszubauen. Der Flyer steht im Downloadbereich unter "Allgemein" zur Verfügung.