ComputerTreff startet wieder durch

Geschrieben von Klaus Büttner.

dsc00289 kleinNicht nur die Schulferien sind vorbei, auch die Sommerpause des ComputerTreffs in der Kahrstege geht auf das Ende zu. Die Halterner Gruppe trifft sich wieder am 1. Montag im September (03.09.) ab 9:45 Uhr im Seniorenzentrum Kahrstege. Die Laptoper werden das Schalten einer Anzeige bei den Ebay-Kleinanzeigen fortführen und die Grundzüge des Arbeitens mit Windows 10 besprechen. Die Hullerner Laptopper treffen sich zwei Tage später am 05.09. (1. Mittwoch im September) ebenfalls ab 9:45 Uhr im Hullerner Pfarrheim St. Andreas. Hier werden wir uns erneut mit den Arbeitstechniken des Windows-Explorers befassen und auch noch einmal die Möglichkeiten des Startmenüs und der Infoleiste des Windows 10 erörtern. Die Tablet und Smartphonebesitzer beschäftigen sich mit den Tagesaktuellen Problemem und mit der einen oder anderen Neuheit in der digitalen Welt.
Für die Tabletaner und Smartphoner am Mittwoch ( 5.9.2018) in Hullern, Pfarrheim St. Andreas, wird der ComputerTreff wegen eines Trauerfalles ausfallen.

Tickets zum Selberausdrucken BGH kippt Eventims „print@home“-Gebühr

Geschrieben von Verbraucherzentrale NRW.

eintrittskarteEine pauschale „Servicegebühr“ in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA entschieden (AZ. III ZR 192/17).Verbraucher haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine „print@home“-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt. Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangt bisher für diese„ticketdirect“-Option pauschal eine „Servicegebühr“ in Höhe von bis zu 2,50 Euro, und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen. „Bei explodierenden Preisen werden Tickets für beliebte Künstler leider immer mehr zum Luxusgut. Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen“, kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Erhebung dieses Entgelts bereits erfolgreich vor dem Landgericht Bremen geklagt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen bestätigte letztes Jahr die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung von Eventim zurück. Der BGH hat nun in letzter Instanz ebenfalls zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen. Auch Eventims „Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 14,90 Euro (plus 5 Euro je weiterem Ticket / maximal 4 Tickets) hat der BGH im Sinne der Verbraucherschützer gekippt. Fans konnten im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den teuren Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch per einfacher innerdeutscher Postzustellung mit 60-Cent-Frankierung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für „ticketdirect“ durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. „Eventim sollte nicht darauf warten, dass jeder Kunde seine Forderungen einzeln geltend macht, sondern den Kunden die zu Unrecht kassierten Entgelte unmittelbar erstatten“, lautet die Forderung Schuldzinskis. Für den Fall, dass eine solche Rückzahlung unterbleibt, wird die Verbraucherzentrale NRW alle rechtlichen Möglichkeiten, von Folgenbeseitigungs- über Gewinnabschöpfungsansprüche, in Betracht ziehen, damit unrechtmäßige Entgelte nicht bei dem Anbieter verbleiben. Zusätzlich bietet sie auch einen Musterbrief für betroffene Verbraucher in ihrem Internetauftritt an: www.verbraucherzentrale.nrw/musterbrief-tickets. Foto: Mario Fliegner / Pixabay

Telefonieren und surfen auf Schiffen

Geschrieben von .Redaktion.

cruise ship 3547180 640Auf hoher See gelten weder die EU-Roaming-Verordnung noch die speziellen Reisepakete der Mobilfunkanbieter. Häufig kann an Bord von Schiffen über ein Mobilfunknetz via Satellit telefoniert werden. Achtung: Es können enorme Kosten entstehen. Informieren Sie sich vor einer Schiffsreise beim Reiseanbieter und in den Reiseunterlagen über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord sowie die dafür geltenden Preise. Deaktivieren Sie vor einer Schiffsreise und vor einem Aufenthalt in Hafennähe die automatische Netzwahl in den Einstellungen Ihres Mobilfunkgeräts. Ausführliche Informationen auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW Foto: Sven Lachmann  / Pixabay

Trickdiebe mit verschiedenen Maschen unterwegs

Geschrieben von .Polizeipräsidium Recklinghausen.

trick2Recklinghausen (ots) - Auf der Bergstraße und der Pfälzer Straße waren am Mittwoch offensichtlich Trickdiebe unterwegs. In beiden Fällen hatten es die Täter auf ältere Senioren abgesehen - die Maschen waren allerdings unterschiedlich. Am Donnerstagmorgen, gegen 8.30 Uhr, bekam ein älteres Ehepaar auf der Bergstraße Besuch von "falschen Polizeibeamten". Die drei Männer gaben vor, die Wohnung durchsuchen zu müssen, weil dort illegale Pistolen vermutet würden. Dazu legten sie ein echt aussehendes Schreiben des Amtsgerichts vor, auf denen die realen Personaldaten des 92-jährigen Mannes standen. Während eine Person bei dem Ehepaar blieb, durchsuchten die beiden anderen Männer die übrigen Räume. Als sie wieder weg waren (ohne Pistolen gefunden zu haben), bemerkte das Ehepaar, dass ihnen Bargeld und Schmuck gestohlen wurde. Beschreibung der Täter: 1) 45 bis 50 Jahre alt, etwa 1,80m groß, normale bis hagere Statur, tiefe Falten in der unteren Gesichtshälfte, graue Haare (vermutlich Perücke), Brille mit dicken Gläsern, bekleidet mit einer langen dunklen Hose, einem dunklen Oberteil und einer dunkelblauen ärmellosen Weste. Er sprach akzentfreies deutsch. 2) etwa 30 Jahre alt, ca. 1,70m groß, normale Statur, ründliches Gesicht, helle Haare, gleiche/ähnliche Kleidung wie der erste Tatverdächtige. 3) etwa 1,80m groß, normale Statur, dunkelblonde/braune Haare (vermutlich Perücke). Wenige Stunden später wurde eine 92-jährige Frau auf der Pfälzer Straße Opfer eines Trickdiebstahls. Die Seniorin wollte gegen 14.20 Uhr ihre Wohnungstür aufschließen. In diesem Moment nahm ihr eine Frau den Schlüssel aus der Hand und schloss auf - in der Wohnung verwickelte sie die 92-Jährige dann in ein Gespräch. Währenddessen hörte die Seniorin, wie Türen auf- und zugemacht wurden, dachte sich aber weiter nichts dabei. Wenig später sah eine Nachbarin drei Frauen, die fluchtartig das Haus verließen und mit einem silbernen PKW wegfuhren. Als sich die beiden Nachbarinnen unterhielten, schöpften sie Verdacht. Die 92-Jährige schaute daraufhin in ihrer Wohnung nach und stellte fest, dass Gold- und Perlenschmuck fehlte. Die drei Tatverdächtigen werden wie folgt beschrieben: kräftige Figur, lange dunkle Haare. Eine der Frauen hatte ihre gelockten Haare zum Zopf gebunden. Die beiden anderen Frauen hatten gräuliches Haar. Die Polizei sucht Zeugen, denen zum Beispiel die Männer und/oder die Frauen am Mittwoch aufgefallen sind. Hinweise nimmt das zuständige Fachkommissariat unter Tel. 0800/2361 111 entgegen. Foto-Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Rückruf von Bio-Eiern mit Salmonellen

Geschrieben von Redaktion.

egg 3506052 640Die Verbraucherzentrale Düsseldorf meldet: "Am 8. August 2018 wurden zahlreiche Bio-Eier aus dem Vertrieb der Firma Eifrisch aufgrund von Salmonellenfunden zurückgerufen. Es handelt sich laut Lebensmittelwarnung.de dabei um Bio-Eier mit dem Eiercode 0-DE-0359721 aus Deutschland mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 24.08.2018, die bei Aldi Süd, Kaufland, Lidl, Penny und Real verkauft werden. Verbraucher, die betroffene Eier bereits eingekauft haben, können diese gegen Rückerstattung des Kaufpreises an den Handel zurückgeben. Salmonellen werden durch Erhitzen abgetötet. Daher sollten Risikopersonen (wie Schwangere, Kleinkinder, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Senioren) auf Speisen mit rohen Eiern verzichten. Eiweiß und Eigelb sind durchgegart, wenn sie hart gekocht sind. Eine Infektion mit Salmonellen äußert sich mit Symptomen wie Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen und leichtem Fieber. Personen mit diesen Symptomen, die in der Regel innerhalb einiger Tage nach der Infektion auftreten, sollten einen Arzt aufsuchen." Foto: congerdesign / Pixabay