Antragsstellung bei Härtefallhilfen für Energieträger in NRW unzureichend
Verbraucherzentrale NRW fordert Abbau unnötiger Hürden
- Ältere Menschen überdurchschnittlich stark betroffen
- Teilhabe an der Härtefallregelung ist allen Berechtigten zu ermöglichen
- Alternatives Antragsverfahren per Briefpost notwendig
Im Zuge der Energiekrise hat der Bund im Dezember 2022 finanzielle Hilfen für Privathaushalte verabschiedet, die mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen. Konkret zählen dazu Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Umsetzung und Auszahlung erfolgt durch die Länder. Seit Mitte Mai 2023 kann man nun auch in Nordrhein-Westfalen diese Härtefallhilfe beantragen. Sie wird gewährt, wenn Privathaushalte im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdoppelung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen für das Jahr 2021 zu tragen hatten. 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdopplung hinausgehen, können auf Antrag erstattet werden. Allerdings ist die Antragstellung hierzulande bislang ausschließlich online möglich und stellt viele Verbraucher:innen vor enorme Herausforderungen.
Alternatives Antragsverfahren notwendig
„Das derzeitige Antragsverfahren schließt Verbraucher:innen, die keinen Zugang zum Internet haben oder nur über geringe Onlinekenntnisse verfügen, von der Beantragung der Härtefallhilfen aus“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „In unseren Beratungsstellen erreichen uns landesweit täglich Anfragen von Verbraucher:innen, die vor den Hürden der digitalen Antragstellung kapitulieren und sich abgehängt fühlen. Besonders ältere Menschen sind davon betroffen. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung dazu auf, die unnötigen Hürden zur Antragsstellung der Härtefallhilfen abzubauen und zeitnah einen alternativen Weg per Briefpost zur Beantragung einzurichten.“
Erschwerend hinzu kommt, dass schon das von der Bundesregierung entwickelte Verfahren, das die notwendige Authentifizierung der Antragsteller:innen sicherstellen soll, sehr komplex ist. Und: Die deutschlandweit einheitliche Frist zur Antragstellung läuft nur noch bis zum 20. Oktober 2023.
„Obwohl das Verfahren zur Antragstellung bereits seit Mitte Mai freigeschaltet ist, stehen viele Antragsberechtige in Nordrhein-Westfalen nun vor Problemen, ihre Ansprüche geltend zu machen“, erklärt Schuldzinski. „Um allen betroffenen Verbraucher:innen zu helfen, fordern wir daher ein einfaches Verfahren, das jetzt zügig von der Landespolitik umgesetzt werden sollte. Ein möglicher Lösungsansatz: Die Einrichtung einer Telefon-Hotline, bei der sich die Menschen melden können, damit ihnen die Antragsunterlagen per Post zugeschickt werden.“