Geld für Pflege nicht verfallen lassen

Geschrieben von .Redaktion.

altenpflegeBild von Gerd Altmann auf PixabayEntlastungsleistungen aus 2023 sind bis Juni noch verwendbar

Angehörige zu pflegen oder selbst pflegebedürftig zu sein, ist belastend. Deshalb gibt es sogenannte Entlastungsleistungen: Für 125 Euro monatlich können sich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Unterstützung holen. Das können Putz- oder Haushaltshilfen sein, Begleitungen beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei Freizeitaktivitäten. Insgesamt stehen im Jahr 1.500 Euro zur Verfügung. Doch viele Menschen nehmen diese Entlastungsleistung der Pflegekasse nicht in Anspruch. Dabei lohnt es sich gerade jetzt: Denn was im vorigen Jahr nicht ausgeschöpft wurde, kann bis Ende Juni noch verwendet werden. Wie man das nutzt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

  • So bekommt man Entlastungsleistungen:
    Es ist nicht erforderlich, dass ein Antrag gestellt wird, bevor man die Leistung in Anspruch nimmt. Die Leistung steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Das Geld ist zweckgebunden und man muss in Vorkasse gehen. Das bedeutet: Erst nehmen Pflegebedürftige die Leistung in Anspruch, etwa Angebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dann reicht man die Rechnungen über die Tätigkeit bei der Pflegekasse zusammen mit der Aufforderung auf Rückerstattung der Kosten ein. Dafür gibt es ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW. Auch einige Pflegekassen bieten solche Hilfe online oder als Vordruck per Post an. Nachdem dieses Schreiben bei der Pflegekasse eingegangen ist, überweist die Pflegekasse das Geld. 
  • Welche Angebote kann man wählen?
    Als Entlastungsleistungen können Angebote gebucht werden, die in engem Zusammenhang mit der täglichen, notwendigen Versorgung der Pflegebedürftigen zu Hause stehen. So lassen sich zum Beispiel Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen finanzieren, ebenso Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, Dienste für häusliche Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung. Aber auch die Hilfe von Nachbarn kann unter bestimmten Umständen mit 125 Euro monatlich entlohnt werden, etwa wenn eine Nachbarin immer wieder zur Hilfe vorbeikommt. Die Helfer:innen müssen eine Quittung unterschreiben, die sie bei der Pflegekasse einreichen. Allerdings müssen sie Voraussetzungen nach dem Landesrecht erfüllen, etwa eine entsprechende Broschüre, die einen Überblick über die Nachbarschaftshilfe gibt, gelesen haben. Bei der Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag für den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung nutzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können außerdem Pflegeleistungen des Pflegedienstes darüber finanzieren. Die Pflegekasse zahlt die Ausgaben rückwirkend aus. 

  • So nutzt man nicht verbrauchte Entlastungsleistungen:
    Jeden Monat stehen Pflegebedürftigen 125 Euro zur Verfügung. Sie können den Betrag aber auch „ansparen“. Sollte also die monatliche Summe nicht ausgeschöpft sein, kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt werden. Sollte der Betrag auch am Ende des Kalenderjahres noch nicht ausgegeben sein, können die nicht genutzten Summen noch bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden. So können entweder Restbeträge aus dem Jahr 2023 oder auch der ganze Betrag von 1.500 Euro noch bis 30.Juni 2024 für Entlastungen eingesetzt werden. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, sich freie Zeit durch Betreuung zu verschaffen. 

  • Werden Rechnungen nach Juni 2024 erstattet?
    Die Frist bis zum 30. Juni 2024 bedeutet, dass die Leistungen zur Entlastung bis dahin in Anspruch genommen sein müssen. Allerdings bedeutet das nicht gleichzeitig, dass die Abrechnung bei der Pflegekasse bis dahin erfolgt sein muss. Rechnungen können also auch nach Juni 2024 der Pflegekasse zur Erstattung vorgelegt werden. Sollten außerdem noch Rechnungen aus den Vorjahren vorhanden sein, die noch nicht zur Abrechnung eingereicht wurden, ist das auch kein Problem. Erstattungsleistungen können bis zu vier Jahre rückwirkend bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.

Weiterführende Infos und Links:

 

 

Endlich kommt die Erdbeerzeit

Geschrieben von .Redaktion.

erdbeerenBild von Alexa auf PixabayTipps der Verbraucherzentrale NRW zum Start der heimischen Erdbeerernte

Erdbeeren sind bei uns Deutschen sehr beliebt. Pro Kopf und Jahr essen wir rund 3,7 Kilo der süßen Früchtchen, die besonders reich an Vitamin C und B-Vitaminen, Mineralstoffen, Fruchtsäuren, Pektin und sekundären Pflanzenstoffen sind. Hannah Zeyßig, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, hat die besten Tipps für eine genussvolle Erdbeersaison zusammengestellt.

  • Am besten regional und saisonal
    Besonders gut schmecken Erdbeeren, wenn sie reif geerntet werden und zügig auf dem Tisch landen. Daher empfiehlt es sich auf die heimische saisonale Ernte zu warten. Reife Erdbeeren haben außerdem einen höheren Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen. Wer nachhaltig einkaufen will, greift am besten nur während der Freilandsaison von Juni bis September zu. Der Begriff „Regional“ ist gesetzlich übrigens nicht geschützt. Bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie Erdbeeren gibt die Adresse des Erzeugerbetriebs oder zumindest der Ort oder die Region, wie etwa „Niederrhein“, Auskunft über die Herkunft. Bei importierten Erdbeeren fallen die Pestizidrückstände höher aus. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, greift zu Bio-Erdbeeren, auf denen sich in der Regel keine Pestizide finden, weil chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Stickstoffdünger im Bio-Anbau verboten sind.

  • Sensible Früchtchen 
    Erdbeeren reifen nicht mehr nach und sollten daher reif, also wenn sie schön rot sind, gekauft werden. Dadurch sind sie aber sehr druckempfindlich und schimmelanfällig. Im Kühlschrank halten unbeschädigte Beeren etwa drei Tage. Am besten isst man die kalorienarmen Vitaminspender also möglichst schnell und wäscht sie erst kurz davor. Von Schimmel befallene Beeren sollten nicht verzehrt werden. Wenn Früchte schimmlig sind, können sich Sporen in der ganzen Frucht verteilen, auch wenn man es nicht sieht. Es reicht also nicht aus, nur die betroffene Stelle abzuschneiden. Auch die übrigen Früchte können bereits betroffen sein und sollten nicht mehr gegessen werden.

  • Einfrieren und Einkochen
    Wer noch Erdbeeren übrig hat, bei denen sich schon weiche Stellen zeigen, kann diese einfach weiterverarbeiten und vermeidet Lebensmittelverschwendung. Im Ganzen oder püriert und anschließend eingefroren freut man sich später in der kälteren Jahreszeit über eine süße Erdbeersauce oder ein fruchtiges Topping fürs Müsli. Ganz klassisch lassen sich Erdbeeren als Marmelade einkochen oder man macht mit Johannisbrotkernmehl und Zitronensaft einen kaltgerührten Fruchtaufstrich.

  • Besonders lecker: Selber gepflückt
    Einige Erdbeerbetriebe bieten auch das Selbstpflücken auf ihren Feldern an. Das Selbstpflücken ist günstig, macht Spaß und unterstützt heimische Erzeuger:innen. Wer seine Erdbeeren selbst pflückt, darf sich über besonders frische Ware und beste Qualität zu günstigen Preisen freuen. Dabei erhält man Einblicke in die Landwirtschaft und bietet Kindern eine schöne Beschäftigung. Besonders umweltfreundlich ist es, wenn man die Anreise mit einer Fahrradtour verbindet und das Auto stehen lässt. Morgens, wenn es noch nicht zu warm ist, haben die Früchte die beste Qualität und die Ernte ist nicht so anstrengend. Es empfiehlt sich einen eigenen Korb oder Gefäße zum Sammeln der Früchte mitzubringen. Oft gibt es auch einen Hofladen in unmittelbarer Nähe bei dem man sich mit weiteren regionalen Produkten eindecken kann – das freut auch die Erzeuger:innen. Beim Selbstpflücken sollten Verbraucher:innen darauf achten, dass das Erdbeerfeld nicht direkt an einer Straße liegt. Durch die vorbeifahrenden Autos können sich Abgase, Reifenabrieb oder Straßenverschleiß auf den Feldern ablagern und auf die dort wachsenden Früchte gelangen.

Verschiebungen bei der Abfallsammlung durch Feiertage

Geschrieben von .Redaktion.

muelltonnenBild von Hans auf PixabayAufgrund der Feiertage im Mai 2024 kommt es zu Verschiebungen bei der Abfallsammlung. Diese Verschiebungen sind bereits im Abfallkalender der Stadt Haltern am See berücksichtigt. Gegebenenfalls weichen die Termine vom gewohntem Wochentag ab. Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, einen Blick in den Abfallkalender zu werfen, der im Dezember an alle Haushalte verteilt wurde und auch über die Homepage der Stadt gefunden werden kann. 

Stadt erinnert an Belohnung für Hinweise auf Sachbeschädigungen

Geschrieben von Stadt Haltern.

logo stadt halternBis zu 1000 Euro Belohnung gibt es von der Stadt für sachdienliche Hinweise auf Sachbeschädigungen. Hintergrund für die Auslobung ist, wie kostenintensiv das Entfernen von Graffitis, Müll und anderen Formen des Vandalismus für die Stadt ist. Gerade erst wurden rechtsradikale Sticker im öffentlichen Raum und an städtischen Gebäuden zum vermehrten Ärgernis.

Im Hinblick auf die hohen Kosten für die Allgemeinheit ist es der Stadt wichtig, Täterinnen und Täter ausfindig zu machen und sie für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger ein wachsames Auge zu haben und sich zu melden, wenn sie etwas beobachten. Die Auslobung ist nicht zeitlich begrenzt. Es ist das ganze Jahr über möglich, Hinweise über das Vermüllen des öffentlichen Raumes und die Sachbeschädigungen an städtischem Eigentum einzureichen.  

So läuft die Auslobung ab

Die Hinweise sollen vorzugsweise schriftlich unter der Mail-Adresse vandalismus@haltern.de abgegeben werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sie telefonisch bei der Rechtsabteilung der Stadt unter 02364 933 383 oder 385 abzugeben. Hierbei handelt es sich um keine Kontaktmöglichkeiten, um Mängel zu melden. Dafür ist der Mängelmelder, der über die Homepage erreicht werden kann, die erste Anlaufstelle. Entgegengenommen werden über das Postfach lediglich sachdienliche und rechtssichere Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters und/oder der Herbeischaffung von Beweismitteln führen.

Der Hinweisgeber erhält eine Belohnung in Höhe von bis zu 1.000 €, sofern die durch seinen Hinweis identifizierte Person wegen der Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wird. In Ausnahmefällen kann die Belohnung vor Rechtskraft des Urteils ausbezahlt werden (z.B. Einstellung des Verfahrens nach §§ 153,153a StPO). Über die Zuerkennung und die Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweg

Für mehr Fahrradfreundlichkeit - neue Bodenpiktogramme auf dem Nordwall

Geschrieben von .Redaktion.

Foto: Stadt HalternSeit heute (12.04.2024) befinden sich neue Bodenpiktogramme in Form von Fahrrädern auf dem Nordwall. Sie sollen Autofahrenden vor Augen führen, dass auch Radfahrerinnen und Radfahrer die Straße nutzen dürfen – und das trotz angrenzendem Gehweg, von dem diese aufgrund seiner zweigeteilten Pflasterung ebenfalls Gebrauch machen könnten. Von der Neuerung erhofft sich die Stadt Haltern am See mehr Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Radfahrenden steht die Entscheidung frei, ob sie lieber auf dem Geh- und Radweg oder auf der Fahrbahn fahren wollen. Dieser Umstand ist nicht immer allen Autofahrinnen und Autofahrern bewusst. Ein neuer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen lässt zu, dass genau an solchen Stellen Bodenpiktogramme auf Fahrbahnen hergestellt werden dürfen. Davon hat die Stadt Haltern am See nun in Absprache mit der Bezirksregierung Münster als höhere Verkehrsbehörde für den Nordwall Gebrauch gemacht. Zwischen den Piktogrammen liegt ein Abstand von je etwa 50 Metern. Sie sind am rechten Fahrbahnrand angebracht. Wenn es sich um Fahrradstraßen handelt - wie zum Beispiel in Haltern am See an der Holtwicker Straße und der Koeppstraße, dann sind die Piktogramme in der Fahrbahnmitte zu finden.