Freihes W-Lan "go to"

Geschrieben von Klaus Büttner.

wifiDas freie WLAN in Restaurants, Cafe´s und Shopping Malls war bislang in Deutschland kaum verfügbar. In anderen Ländern auch innerhalb Europas war dies nie ein Problem. Es geht um die sogenannte Störerhaftung. Grund dafür ist unter anderem auch das Urheberrecht.
Zitat aus http://www.tipps-tricks-kniffe.de:
"Dort wo Gratis-WLAN angeboten wurde, sind Passwörter erforderlich gewesen und Nutzerdaten wurden gespeichert. Damit wollte man Urheberrechtsverletzungen vorbeugen und die unerlaubte Verbreitung per Filesharing am Hotspot verhindern. Bei Verstößen wurde dann der Restaurant-Betreiber abgemahnt und abkassiert. Diese sogenannte Störerhaftung ist am 13. Oktober 2017 abgeschafft worden."

Aus einer Analyse in Heise-Online erstellt von Jörg Heidrich ( Fachanwalt für IT-Recht) folgendes Zitat:

Kerninhalt der Gesetzesänderung ist eine Abschaffung der heftig kritisierten Störerhaftung für die Anbieter von Internetzugängen. Dabei handelte es sich um reines Richterrecht, welches vorsah, dass zum Beispiel die Anbieter eines offenen WLAN für das Fehlverhalten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Aus dieser Regelung resultierten über die vergangenen Jahre hunderttausende von Abmahnungen vor allem für die Nutzung von Filesharing-Software über freie Netze. Die Neuregelung sieht in Paragraf 8 nunmehr vor, dass Internetanbieter "nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadenersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche". Dies dürfte tatsächlich den bisher üblichen urheberrechtlichen Massenabmahnungen die Grundlage entziehen, auf denen Rechteinhaber und Abmahnanwälte über Jahre ein goldenes Geschäftsmodell aufgebaut haben. So verweist auch das Wirtschaftsministerium darauf, dass nunmehr "keine mit der Störerhaftung in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere Abmahnkosten", geltend gemacht werden können. Eine Ausnahme sieht das Gesetz unter anderem in den Fällen vor, in denen der WLAN-Betreiber absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, "um rechtswidrige Handlungen zu begehen".

Fazit: Damit dürfte einer flächendeckenden W-Lanverbreitung, auch in Städten, nichts mehr im Wege stehen. Dies kommt besonders dem Tourismus zugute, denn nun können sich Reisende gemütlich mit ihren Smartphones und Tablets z.B. auf den Marktplatz setzen und durch das Surfen im Internet weitere Informationen über die Örtlichkeit in der er sich befindet ohne Druck abrufen.