In Haltern am See: Maskenverweigerer leistet Widerstand

Geschrieben von Klaus Büttner.

In der Innenstadt von Haltern am See sind am Montagabend,4.Januar 2021, gegen 18 Uhr, mehrere Personen aufgefallen, die keine Masken trugen. Zeugen riefen daraufhin die Polizei. Vor Ort stellten die Beamten eine Handvoll Personen fest, die keinen Mund-Nasen-Schutz trugen. Bei der Personalienfeststellung zeigten ein paar der Personen eine "Maskenbefreiung" vor. Die Befreiung wird noch entsprechend geprüft. Ein Mann weigerte sich, seine Personalien anzugeben. Er wurde deshalb - zur Identitätsfeststellung - mit zur Wache genommen. Er leistete über längeren Zeitraum erheblichen Widerstand. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Kommentar
Ich frage mich, wo diese Menschen der Maskenverweigerung die Sicherheit hernehmen von einem Coronavirus nicht angesteckt zu werden und im schlimmstenfall auf einer Intensivstation eines Krankenhauses um das Leben zu kämpfen. Woher nehmen sich diese Menschen das Recht andere Menschen eventuell mit dem Corvid 19 Virus anzustecken, Das ist Körperverletzung.
§ 223 StGB Körperverletzung sagt aus: (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das würde bedeuten, unter Anwendung dieses Paragraphen, das diese Verweigerungsmenschen, die uneinsichtig sind und auch noch Wiederstand leisten, im Strafmaß unter diesen Paragraphen fallen. Ein Bußgeld oder ein Verwarngeld reicht da nicht aus.