Ab Montag: 11.Mai 2020 Strenge Regeln für die Gastronomie und andere Bereiche
Wenn ab Montag, 11. Mai, die Gastronomiebetriebe wieder öffnen dürfen, müssen sie eine Reihe von Hygiene- und Infektionsschutzstandards einhalten. Diese Coronaschutzregeln hat nun die NRW-Landesregierung bekannt gegeben. Dazu gehören zum Beispiel, dass die Tische einen Mindestabstand von 1,5 Meter haben müssen, dass Desinfektionsmöglichkeiten gegeben sind, dass möglichst Reservierungen genutzt werden sollten, dass Kundenkontaktdaten erhoben und vier Wochen gesichert aufgehoben werden müssen. Es dürfen zudem nur Familien, die gemeinsam leben, an einem Tisch sitzen. Erlaubt sind auch Personen aus zwei Hausgemeinschaften. Festgelegt ist auch, dass über Tischanordnungen und Bewegungsflächen ist eine Raumskizze zu erstellen ist, aus der sich die Abstände erkennen lassen. Gebrauchsgegenstände (Bestecke, Zahnstocher) dürfen nicht offen auf den Tischen stehen. Die Speisen werden ausschließlich als Tellergerichte serviert; Buffetsysteme mit Selbstbedienung bleiben bis auf weiteres unzulässig. Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert. Die Umsetzung der vorstehenden Vorgaben erfordert ein gemeinsames Zusammenwirken aller Beteiligten. Das kann sowohl eine Anpassung der Personalstärke wie auch eine größere Geduld der Gäste für die zusätzlichen Arbeitsschritte erfordern. Wer alle Regeln nachlesen will – auch für die Bereiche Friseure, Fitnessstudios, podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege, Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre sowie Massage/Massagestudios findet die kompletten Ausführungen der Landesregierung hier
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