Verwaltung bereitet Europawahl vor

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flag 3370970 640Bild von Capri23auto auf Pixabay Die Stadtverwaltung bereitet seit Wochen intensiv die Europawahl vor, die am Sonntag, 26. Mai, stattfinden wird. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie die Unionsbürger/-innen der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 18 Jahre sind und seit drei Monaten (seit 26.02.2019) in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Haltern am See eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat. Automatisch werden alle deutschen Wahlberechtigten in das örtliche Wählerverzeichnis eingetragen, die am 14. April bei der Meldebehörde gemeldet sind. Neubürger, die später zuziehen, können sich auf Antrag bis zum 5. Mai eintragen lassen. Ebenfalls werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis diejenigen Unionsbürger eingetragen, die auf ihren Antrag bereits zur Europawahl 2014 in das Wählerverzeichnis eingetragen waren. Alle anderen wahlberechtigten Unionsbürger können sich auf Antrag bis spätestens 5. Mai in das Wählerverzeichnis eingetragen lassen. Alle noch nicht eingetragenen Unionsbürger/-innen werden diesbezüglich noch gesondert angeschrieben. Das Gebiet der Stadt Haltern am See wurde für die Europawahl in 19 allgemeine Wahlbezirke aufgeteilt. Die Wahllokale der einzelnen Wahlbezirke sind mit einer Ausnahme identisch mit denen der Bundestagswahl 2017. Das Wahllokal des Wahlbezirkes 9.0 (ehemals MartinLuther-Schule) wurde in das Paul-Gerhardt-Haus, Reinhard-Freericks-Straße 17, verlegt. Voraussichtlich ab dem 29. April besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ab diesem Zeitpunkt ist auch wieder das Briefwahlbüro an gewohnter Stelle im Alten Rathaus geöffnet. Nähere Informationen zur Europawahl gibt es auf der Homepage der Stadt Haltern am See unter dem Begriff „Wahlen“. Obwohl die einzelnen Wahlvorstände schon mit Wahlhelfern besetzt wurden, benötigt das Wahlamt noch freiwillige Helfer, die bei Ausfall von bereits eingeteilten 250 Wahlhelfern aushelfen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die gerne als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mithelfen möchten, wenn Stimmen abgegeben und gezählt werden, können sich im Wahlamt melden. Die Stadt honoriert die Mithilfe in den Wahlvorständen durch Zahlung eines so genannten Erfrischungsgeldes in Höhe von 50 Euro, Briefwahlvorstände bekommen 40 Euro. Auskunft geben: Michael Schindler, Telefon 02364 933-106; E-Mail: michael.schindler@haltern.de, Nina Brockmeyer, Telefon -933-110; E-Mail: nina.brockmeyer@haltern.de, und Bernd Bröker, Telefon -933-353; E-Mail: bernd.broeker@haltern.de.

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