Mehrheit will keine Bevormundung der Bürger
Keine Chance hatte der Antrag der Grünen, in neuen Bebauungsplänen festzuschreiben, in Vorgärten das Anlegen von Schotterbeeten auszuschließen. Die Grünen begründeten dieses Anliegen im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss damit, dass auf diesen Steinflächen kein Lebensraum für Tiere und keine Nahrung für sie vorhanden sei. Zudem würde so die Erwärmung der Steine durch Sonneneinstrahlung letztlich den Zielen des Klimaschutzes widersprechen. Das sahen allerdings die anderen Fraktionen komplett anders. Sie argumentierten, dass die Bürgerinnen und Bürger „keine Bevormundung“ bräuchten. Sie seien mündig genug, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Vorgärten anzulegen haben. Selbstverständlich spreche nichts dagegen, sich auch seitens der Verwaltung beraten zu lassen. Ein weiteres Argument der Antragsgegner war auch, dass es gerade in Wohngebieten, in denen schon jetzt teilweise Probleme mit öffentlichen Pkw-Stellplätzen gebe, hilfreich sei, wenn die Hauseigentümer zusätzliche Stellflächen auf ihren Grundstücken, beispielsweise mit Rasengittersteinen, anlegten. Letztlich fand der Kompromissvorschlag der Verwaltung auch nur bei den Grünen ein positives Votum. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, in künftig aufzustellenden Bebauungsplänen eine Festsetzung aufzunehmen, die grundsätzlich eine gärtnerische Gestaltung durch Begrünung vorgibt und die Ausgestaltung durch Schotter oder Steine auf 50 Prozent der jeweiligen Vorgartenfläche beschränkt. Die anderen Fraktionen blieben dabei, den Eigentümern solche Vorgaben nicht machen zu wollen. Zudem würde - weil es ja nur in neuen Bebauungsplangebieten gelten sollte - der Effekt viel zu gering sein.