Mehr Geld für die Pflege zu Hause: So viel gibt es 2025

Geschrieben von .Redaktion.

pflegeDie Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige Menschen erhalten zum 1. Januar 2025 mehr Geld. Denn alle Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent erhöht. „Da Pflege sehr teuer ist, ist das eine gute Nachricht“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Aber das Pflegesystem ist sehr komplex, viele Betroffene wissen gar nicht, was ihnen zusteht.“ Deshalb stellt die Verbraucherzentrale NRW drei wichtige Leistungen für die Pflege zuhause vor und listet die neuen Pflegesätze auf.

  • Die Grundlage: Das Pflegegeld
    Pflegegeld dient der selbst organisierten Pflege zuhause. Pflegebedürftige können es ab Pflegegrad 2 beantragen und erhalten das Geld auf ihr Konto. Damit können sie Menschen wie zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn bezahlen, die sie unterstützen, etwa in dem sie im Haushalt helfen oder Einkäufe mitbringen.

    So viel gibt es pro Monat ab 1. Januar 2025 im Vergleich zu 2024:
    Pflegegrad 2: 347 Euro statt 332 Euro
    Pflegegrad 3: 599 Euro statt 573 Euro
    Pflegegrad 4: 800 Euro statt 765 Euro
    Pflegegrad 5: 990 Euro statt 947 Euro.

  • Für den Pflegedienst: Die Pflegesachleistung
    Eine sogenannte Pflegesachleistung wird bezahlt, wenn der pflegebedürftige Mensch einen Pflegedienst oder Betreuungsdienst nutzt, der ihn pflegt oder betreut. Wichtig: Die Pflegekasse zahlt das Geld nicht an Pflegebedürftige selbst, sondern die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Auch die Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bezahlt werden körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung wie Spaziergänge oder Vorlesen, und auch Hilfe bei der Haushaltsführung.

    So viel gibt es pro Monat ab 1. Januar 2025 im Vergleich zu 2024:
    Pflegegrad 2: 796 Euro statt 761 Euro
    Pflegegrad 3: 1.497 Euro statt 1.432 Euro
    Pflegegrad 4: 1.859 Euro statt 1.778 Euro
    Pflegegrad 5: 2.299 Euro statt 2.200 Euro.

  • Unterstützung für Pflegende: Die Tages- und Nachtpflege
    Diese Leistung dient vor allem als Entlastung für pflegende Angehörige. Eine Tages- oder Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung beantragt werden. Damit können Pflegebedürftige tages- oder stundenweise in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden. Vor allem das Angebot der Tagespflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige. Denn meist können sie nur so unbesorgt arbeiten oder Erledigungen machen. Das kommt insbesondere für pflegebedürftige Menschen in Betracht, die während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson(en) nicht allein bleiben können, ansonsten jedoch zu Hause versorgt werden. Auch hier rechnet die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse ab.

    So viel gibt es pro Monat ab 1. Januar 2025 im Vergleich zu 2024:
    Pflegegrad 2: 721 Euro statt 689 Euro
    Pflegegrad 3: 1.357 Euro statt 1.298 Euro
    Pflegegrad 4: 1.685 Euro statt 1.612 Euro
    Pflegegrad 5: 2.085 Euro statt 1.995 Euro.

  • Am besten verschiedene Leistungen kombinieren
    Viele Leistungen in der Pflege lassen sich miteinander kombinieren. Das gilt vor allem für Pflegegeld und Pflegesachleistung, die als Kombinationsleistung genutzt werden können. Dann wird ein Teil des Pflegegeldes auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und der andere Teil vom Pflegedienst abgerechnet. Zusätzlich können die Tagespflege und Entlastungsleistungen genutzt werden. Bei der Pflegekasse können je nach Bedarf weitere Leistungen beantragt werden, etwa für Wohnungsanpassungen oder Hilfsmittel. Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann einen zweckgebundenen Zuschuss von monatlich 125 Euro als sogenannten Entlastungsbetrag beantragen für eine Unterstützung im Alltag, etwa über Nachbarschaftshilfe.

Weiterführende Infos und Links:

Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2025

Geschrieben von Klaus Büttner.

Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu – ein Jahr voller besonderer Momente, Begegnungen und vielleicht auch Herausforderungen. Weihnachten bietet uns die Gelegenheit, innezuhalten und uns an das zu erinnern, was wirklich zählt: gemeinsame Zeit, Gesundheit und die kleinen Freuden des Lebens.
Ich möchte Ihnen von Herzen besinnliche und frohe Weihnachtstage wünschen. Möge das neue Jahr 2025 für Sie Gesundheit, Glück und viele schöne Erlebnisse bereithalten. Bleiben Sie aktiv, neugierig und offen für all die Möglichkeiten, die das Leben – und auch unsere Gemeinschaft hier in Haltern – zu bieten hat.
Ein herzliches Dankeschön gilt all unseren Leserinnen und Lesern, die unsere Seite zu dem machen, was sie ist: ein Ort des Austauschs, der Information und des Miteinanders.
Genießen Sie die festlichen Tage im Kreise Ihrer Lieben und starten Sie gut in ein glückliches neues Jahr! 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Klaus Büttner

Senioren auf Konzertbesuch im Altenberger Dom

Geschrieben von Winfried Remplewski.

adventfahrt24Das Bild zeigt die Seniorinnen und Senioren beim Aufwärmen mit Glühwein und Punsch/ Winfried RemplewskiEinen unvergesslichen Start in den Advent verlebten 50 Halterner Seniorinnen und Senioren am vergangenen Sonntag bei einer Fahrt ins Bergische Land. Nach einer ausgiebigen Stärkung mit einem 2. Frühstück, ging es zum Konzertbesuch in den idyllisch gelegenen Altenberger Dom. Hier begeisterten u. a. weit über Deutschland hinaus berühmte Knabenchöre das Publikum. Imposant war das Zwischenspiel von einer der größten Orgeln. Vor der Abfahrt konnten sich die Teilnehmer bei Glühwein und Punsch in einer Gaststätte wieder aufwärmen.

Feuchtes Toilettenpapier nicht über die Toilette entsorgen

Geschrieben von .Redaktion.

wcFoto: © VZ NRW/adpic Anders als gewöhnliches Toilettenpapier, das komplett aus Zellstofffasern besteht und so aufgebaut ist, dass es sich sehr schnell vollständig im Wasser auflöst, zerfasert feuchtes Toilettenpapier allenfalls. Es löst sich aber nicht ganz auf. Unter ungünstigen Umständen können feuchte Toilettenpapiere daher zu Verstopfungen in den Abwasserleitungen oder in Klärwerkpumpen führen. Auch sonstige Feuchttücher gehören nicht in die Toilette. Manche Hersteller werben zwar mit Bezeichnungen wie „besteht zu 99 Prozent aus Wasser“ oder „kompostierbar“, doch auch diese Tücher enthalten Kunststoffe, die nicht in der Kläranlage landen sollten. Daher gilt: Ob Babyfeuchttücher, Brillenreinigungstücher, Erfrischungs- und Kosmetiktücher oder Wattepads gehören nach Benutzung in den Restmüll. Dies gilt auch für Küchen- und Taschentücher, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht so schnell zerfasern und zu Problemen im Abwasserreinigungsprozess und in den Pumpstationen zu führen können. Immer mehr Gemeinden setzen daher Einleitverbote für feuchtes Toilettenpapier, sonstige Feuchttücher, Küchenpapiere und Co. um. „Nachzulesen sind diese Details in der Entwässerungssatzung im Internetauftritt der jeweiligen Gemeinde“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Über das WC sollte nur gewöhnliches Toilettenpapier entsorgt werden.
Weiterführender Link: www.abwasser-beratung.nrw