Handyvertrag kündigen: Rückruf beim Anbieter unnötig

Geschrieben von .Redaktion.

handy frauenhaendeDas Wichtigste in Kürze:
Wenn Sie einen Vertrag kündigen, müssen Sie das nicht mit einem Anruf noch mal bestätigen.
Ausnahmen sind Kündigungsvormerkungen, die viele Unternehmen auf ihren Internetseiten anbieten.
Am sichersten sind Kündigungen per Einschreiben oder Fax, um im Streitfall beweisen zu können, ob sie zugegangen sind.

Müssen Mobilfunkkunden ihren Anbieter noch mal anrufen, nachdem sie ihren Vertrag gekündigt haben? Einige Telefonunternehmen lassen das vermuten, indem sie zwar den Eingang einer Kündigung bestätigen, aber gleichzeitig um einen Anruf bitten – "um die Kündigung bearbeiten zu können", heißt es oft. Doch das ist in aller Regel nicht notwendig. Eine Kündigung wird mit dem fristgerechten Zugang beim Empfänger wirksam. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Unternehmen angekommen sein muss. Falls es zum Streit kommt ist es gut, wenn Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können. Sie sollte deshalb als Einwurfeinschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht (der Statusbericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Faxseite) verschickt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie ggf. beide Möglichkeiten nutzen. Bewahren Sie die Belege unbedingt auf! Weiterlesen 
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