Insektenspray kaufen? Beratung ist jetzt Pflicht

Geschrieben von .Redaktion.

BeratungspfdprodukteFoto: Verbraucherzentrale NRWKeine Selbstbedienung mehr bei bestimmten Biozidprodukten
Seit Jahresbeginn 2025 dürfen Biozidprodukte wie Mäuse- und Rattengift, Insektensprays, Antifouling-Anstriche (zum Beispiel für Boote) sowie Holzschutzmittel nicht mehr frei zugänglich in Geschäften angeboten werden. Außerdem gilt vor dem Kauf solcher Produkte sowohl in Geschäften als auch im Online-Handel eine Beratungspflicht durch eine sachkundige Person. „Wir begrüßen die neue Beratungspflicht, weil Verbraucher:innen dadurch unbedenklichere Maßnahmen gegen Schädlinge kennenlernen und wichtige Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten“, sagt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. „Während sich die Verwendung von Holzschutz- und weiteren Schutzmitteln schon vorbeugend durch bauliche Maßnahmen oder Materialauswahl ganz vermeiden oder zumindest reduzieren lässt, treten Schädlinge meist unerwartet auf. Im ersten Schreck greifen Verbraucher:innen manchmal zum nächstbesten Mittel, ohne sich der Risiken bewusst zu sein“, so Effers weiter. Sie hat die wichtigsten Aspekte zur neuen Beratungspflicht zusammengestellt.

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen startet

Geschrieben von .Redaktion.

bushalteestelleBild von Miran Lesnik auf PixabaySchrittweise plant die Stadt Haltern am See den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet. Am Montag, 06. Januar, beginnen die Arbeiten an beiden Haltepunkten im Verkehrsbereich des Feuerwehrhauses Lavesum. Weitere Bushaltestellen folgen im Anschluss.

Der Umbau dient dazu, dass auch körperlich eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger problemlos die Möglichkeit haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Dafür werden die Bushaltestellen mit höheren Bordsteinen ausgestattet. Momentan sind die Bordsteine im Einstiegsbereich circa 14 cm hoch. Nach dem Umbau werden sie 18cm hoch sein. Dies vereinfacht den Ein- und Ausstieg. Zudem bringt die Stadt taktile Leitelemente an, um Menschen mit Sehbehinderung sicher zur Bushaltestelle sowie in den Bus zu führen.

In Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen dauern die Arbeiten und die damit einhergehenden Teilsperrungen an beiden Haltepunkten im Verkehrsbereich des Feuerwehrhauses Lavesum voraussichtlich bis zum 24. Januar 2025 an. Die Baustellenbereiche bleiben jederzeit passierbar.

Sobald die Arbeiten in Lavesum abgeschlossen sind, geht es an der Haltestelle Goldammerweg weiter. Es folgen die Haltestellen „Sixtus-Krankenhaus“, „Alte Ringstraße“, „Augustusstraße“, „Römermuseum“ und „Flaesheim Stiftsplatz“. Alle Bushaltestellen (außer der Bushaltestelle „Sixtus-Krankenhaus“) werden in beiden Fahrtrichtungen ausgebaut. Über die genauen Sperrzeiten informiert die Stadt Haltern am See nach und nach auf ihren Kanälen. Gefördert wird der Ausbau zu 100 Prozent vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit Mitteln des Landes NRW.

Mehr Geld für die Pflege zu Hause: So viel gibt es 2025

Geschrieben von .Redaktion.

pflegeDie Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige Menschen erhalten zum 1. Januar 2025 mehr Geld. Denn alle Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent erhöht. „Da Pflege sehr teuer ist, ist das eine gute Nachricht“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Aber das Pflegesystem ist sehr komplex, viele Betroffene wissen gar nicht, was ihnen zusteht.“ Deshalb stellt die Verbraucherzentrale NRW drei wichtige Leistungen für die Pflege zuhause vor und listet die neuen Pflegesätze auf.

  • Die Grundlage: Das Pflegegeld
    Pflegegeld dient der selbst organisierten Pflege zuhause. Pflegebedürftige können es ab Pflegegrad 2 beantragen und erhalten das Geld auf ihr Konto. Damit können sie Menschen wie zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn bezahlen, die sie unterstützen, etwa in dem sie im Haushalt helfen oder Einkäufe mitbringen.

    So viel gibt es pro Monat ab 1. Januar 2025 im Vergleich zu 2024:
    Pflegegrad 2: 347 Euro statt 332 Euro
    Pflegegrad 3: 599 Euro statt 573 Euro
    Pflegegrad 4: 800 Euro statt 765 Euro
    Pflegegrad 5: 990 Euro statt 947 Euro.

  • Für den Pflegedienst: Die Pflegesachleistung
    Eine sogenannte Pflegesachleistung wird bezahlt, wenn der pflegebedürftige Mensch einen Pflegedienst oder Betreuungsdienst nutzt, der ihn pflegt oder betreut. Wichtig: Die Pflegekasse zahlt das Geld nicht an Pflegebedürftige selbst, sondern die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Auch die Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bezahlt werden körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung wie Spaziergänge oder Vorlesen, und auch Hilfe bei der Haushaltsführung.

    So viel gibt es pro Monat ab 1. Januar 2025 im Vergleich zu 2024:
    Pflegegrad 2: 796 Euro statt 761 Euro
    Pflegegrad 3: 1.497 Euro statt 1.432 Euro
    Pflegegrad 4: 1.859 Euro statt 1.778 Euro
    Pflegegrad 5: 2.299 Euro statt 2.200 Euro.

  • Unterstützung für Pflegende: Die Tages- und Nachtpflege
    Diese Leistung dient vor allem als Entlastung für pflegende Angehörige. Eine Tages- oder Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung beantragt werden. Damit können Pflegebedürftige tages- oder stundenweise in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden. Vor allem das Angebot der Tagespflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige. Denn meist können sie nur so unbesorgt arbeiten oder Erledigungen machen. Das kommt insbesondere für pflegebedürftige Menschen in Betracht, die während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson(en) nicht allein bleiben können, ansonsten jedoch zu Hause versorgt werden. Auch hier rechnet die Einrichtung direkt mit der Pflegekasse ab.

    So viel gibt es pro Monat ab 1. Januar 2025 im Vergleich zu 2024:
    Pflegegrad 2: 721 Euro statt 689 Euro
    Pflegegrad 3: 1.357 Euro statt 1.298 Euro
    Pflegegrad 4: 1.685 Euro statt 1.612 Euro
    Pflegegrad 5: 2.085 Euro statt 1.995 Euro.

  • Am besten verschiedene Leistungen kombinieren
    Viele Leistungen in der Pflege lassen sich miteinander kombinieren. Das gilt vor allem für Pflegegeld und Pflegesachleistung, die als Kombinationsleistung genutzt werden können. Dann wird ein Teil des Pflegegeldes auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und der andere Teil vom Pflegedienst abgerechnet. Zusätzlich können die Tagespflege und Entlastungsleistungen genutzt werden. Bei der Pflegekasse können je nach Bedarf weitere Leistungen beantragt werden, etwa für Wohnungsanpassungen oder Hilfsmittel. Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann einen zweckgebundenen Zuschuss von monatlich 125 Euro als sogenannten Entlastungsbetrag beantragen für eine Unterstützung im Alltag, etwa über Nachbarschaftshilfe.

Weiterführende Infos und Links:

Jeder der ein Handy / Smartphone besitzt wird bespitzelt

Geschrieben von .Redaktion.

sicherheit smarphoneBild von Mirza-Waqar-Ahmad / PixabayJeder der ein Handy / Smartphone besitzt wird bespitzelt, ob er will oder nicht. Es gibt aber trotzdem die Möglichkeit das zu ändern. Hier ein Link https://www.srf.ch/news/schweiz/tracking-mit-ortungsdiensten-der-spion-in-unseren-handys in dem recht eindrücklich beschrieben wird was alles an Daten mit einem Smartphone tagtäglich geliefert wird. Nicht nur in Deutschland sondern auch in der Schweiz und Österreich. 

Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2025

Geschrieben von Klaus Büttner.

Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu – ein Jahr voller besonderer Momente, Begegnungen und vielleicht auch Herausforderungen. Weihnachten bietet uns die Gelegenheit, innezuhalten und uns an das zu erinnern, was wirklich zählt: gemeinsame Zeit, Gesundheit und die kleinen Freuden des Lebens.
Ich möchte Ihnen von Herzen besinnliche und frohe Weihnachtstage wünschen. Möge das neue Jahr 2025 für Sie Gesundheit, Glück und viele schöne Erlebnisse bereithalten. Bleiben Sie aktiv, neugierig und offen für all die Möglichkeiten, die das Leben – und auch unsere Gemeinschaft hier in Haltern – zu bieten hat.
Ein herzliches Dankeschön gilt all unseren Leserinnen und Lesern, die unsere Seite zu dem machen, was sie ist: ein Ort des Austauschs, der Information und des Miteinanders.
Genießen Sie die festlichen Tage im Kreise Ihrer Lieben und starten Sie gut in ein glückliches neues Jahr! 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Klaus Büttner