Hullernerin im Rundfunkrat des WDR

Geschrieben von Klaus Büttner.

WDR Logo 960Der WDR-Rundfunkrat wird größer und vielfältiger. Statt wie bisher 49 sitzen künftig 60 Mitglieder in dem Aufsichtsgremium. Die meisten von ihnen werden von Parteien, Verbänden oder Organisationen entsandt. Es sollen aber auch künftig zwei unabhängige Vertreter im Rundfunkrat sitzen. "Natürliche Personen", heißt es im WDR-Gesetz, also: ganz normale Bürger."
So stand es Anfang des Jahres in einer Ausschreibung des WDR mit der Bitte um Bewerbung zum Mitglied des Rundfunkrates als natürliche und unabhängige Person des Volkes. Heute nun war es soweit. Es wurden 2 zusätzliche Personen berufen, die zusätzlich die Zukunft des Westdeutschen Rundfunks mitbestimmen dürfen. "Gemäß § 15 Abs. 5 WDR-Gesetz hat der Rundfunkrat in seiner Sitzung am 1. September 2016 zum ersten Mal zwei Mitglieder für die kommende Amtsperiode des Gremiums direkt gewählt."
Frau Nadja Schaller aus Haltern am See wohnhaft im Ortsteil Hullern ist auf Grund ihrer Bewerbung für die nächsten 5 Jahre in den Rundfunkrat gewählt worden, um u.a. über diese Punkte der Aufgaben des Rundfunkrates mit zu bestimmen:

  • die Wahl der Intendantin/des Intendanten und der Direktoren/innen
  • die Feststellung des jährlichen Haushaltsplans und des Jahresabschlusses
  • der Beschluss über die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung des WDR
  • Grundsatzfragen der Rundfunktechnik, Personalwirtschaft, Frauenförderung
  • Beschlüsse über Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen
  • Entscheidungen über Veränderung von Gesellschaftsverträgen und Kapitalanleihen
  • Zustimmung zu Maßnahmen des Intendanten von grundsätzlicher Bedeutung für das Programm und die Entwicklung des WDR
  • Zustimmung zu Produktionsverträgen ab einer bestimmten finanziellen Größenordnung
  • Zustimmung zu Kooperationsverträgen mit anderen Rundfunkveranstaltern
  • Beschlüsse zur grundsätzlichen Reform und Weiterentwicklung der fünf Radioprogramme des WDR und der Programmstruktur des WDR Fernsehens
  • Anrufungsinstanz in Programmbeschwerdeverfahren gemäß § 10 Absatz 2 WDR-Gesetz

Mit der Gründung des Westdeutschen Rundfunks im Jahr 1956 wurde auch das Gremium des Rundfunkrates eingeführt und diese Berufung von Einzelpersonen wurde jetzt zum ersten Mal eingeführt.
Die 35 jährige Mutter eines 1,5 Jahre alten Kindes ist seit 2009 als Volljuristin im Justiziariat des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Recklinghausen tätig und leitet dort seit 2013 das Fachgebiet 15.1 „Allgemeine Rechtsangelegenheiten“.

Wir wünschen ihr für die nächsten 5 Jahre in einer dieser neuen Aufgaben viel Erfolg.