Stadt prüft Klage, um Windräder in Hullern zu verhindern

Geschrieben von Stadt Haltern am See.

windraeder wald Im Juli 2020 hatte die Stadt Haltern am See das gemeindliche Einvernehmen verweigert, in Hullern zwei jeweils 241m hohe neue Windräder errichten zu lassen. Zeitgleich hatte die Verwaltung beim Kreis den Antrag gestellt, dass der Kreis seine Entscheidung über die Genehmigung um ein Jahr zurückstellt. Dies wurde insbesondere mit der unklaren Rechtslage bezüglich der Abstandsflächenregelung und der in Aufstellung befindlichen Planung des Baugebiets an der Buttstraße in Hullern begründet.

Nun hat der Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde entschieden, diesem städtischen Antrag nicht zu folgen. Auch deshalb, weil die ersten Anträge für die Windkraftanlagen bereits aus 2011 stammen.

Diese Rechtsauffassung teilt die Stadt Haltern am See nicht. Sie verweist darauf, dass die ursprünglichen Planungen der Investoren zurückgenommen wurden und später mit den nunmehr 241m hohen Windräder neu beantragt worden sind. Bürgermeister Andreas Stegemann bedauert, dass sich der Kreis nicht der städtischen Argumentation angeschlossen hat, dass die Genehmigung der zwei Windräder die Konzentrationszonenplanung konterkarieren würde. Vielmehr sei der Kreis der Auffassung, dass die Konzentrationszonenplanung nicht innerhalb des beantragten Zurückstellungszeitraumes gelingen könne.

Aufgrund der nunmehr von der Landesregierung NRW in Umsetzung befindlichen Abstandsregelung und der bundesgesetzlich vorgesehenen 1000-Meter Abstandserfordernis sind die rechtlichen Unsicherheiten zur Erstellung einer wirksamen Windvorrangzonenplanung offensichtlich. Dem ist entsprechend Rechnung zu tragen, was in der Vergangenheit auch bei entsprechenden Rückstellungsanträgen vom Kreis berücksichtigt wurde.

Mit Blick auf die Historie der zweimal höchstrichterlich versagten Windvorrangzonenplanung ist die rechtliche Sorgfalt bei der Planaufstellung dringend geboten, mahnt Stegemann an.

Deshalb wird die Stadtverwaltung einen Fachanwalt beauftragen, die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht zu prüfen.

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