Spekulationen sind nicht hilfreich

Geschrieben von .Redaktion.

Foto: Archiv-PixabayMit einer Stellungnahme zum Leserbrief der Bürgerinitiative „Ein Herz für Hullern“ vom 4. September, reagiert Baudezernent Siegfried Schweigmann: „In ihrem Leserbrief hält die Bürgerinitiative der Stadt scheinbar vor, im Rahmen der Beteiligung zum Regionalplan nicht ausreichend gegen die beiden Windenergiebereiche vorgegangen zu sein. Der Entwurf des Regionalplans sieht eine Zone westlich und eine Zone östlich von Hullern vor. Tatsächlich hat die Stadt in ihrer Stellungnahme ganz vehement die ersatzlose Streichung der Zone zwischen Hullern und Olfen gefordert. Diese Stellungnahme haben im Übrigen alle Ratsmitglieder einstimmig im April 2019 beschlossen! Gleichzeitig hat die Stadt darauf hingewiesen, dass die geplanten WEA-Bereiche östlich und westlich von Hullern eine Größenordnung annehmen würden, die Hullern als Ortsteil und dessen Landschaftsstruktur über Gebühr belasten würde und nicht zuletzt auch eine wohnbauliche Entwicklung dadurch eingeschränkt bzw. verhindert werden würde. Vor allem hat sich die Stadt auch beschwert, dass die Regionalplanung unverhältnismäßig viele und große Windenergiebereich für das Stadtgebiet Haltern am See vorsieht, während solche Zonen in andere Städte im Ruhrgebiet kaum vorgesehen werden. Der Regionalverband hat den Regionalplan bekanntlich immer noch nicht beschlossen. Über die Einwendungen der Stadt Haltern am See ist somit auch noch nicht entschieden. Nebenbei bezieht sich die Bürgerinitiative auf einen im August vom Kreis Recklinghausen durchgeführten Erörterungstermin. Zu diesem hat der Kreis alle Einwender eingeladen, die zuvor bereits schriftlich Bedenken gegen die beiden westlich vor Hullern beantragten Windenergieanlagen erhoben hatten. Im Leserbrief wird suggeriert, als habe der Kreis bereits zu den Erfolgsaussichten der beiden beantragten WEA Stellung genommen. Das ist nicht der Fall, der Kreis bestreitet dieses auch vehement! Ob das Baugebiet Buttstraße ein reines Wohngebiet wird, in dem reduzierte Lärmimmissionsgrenzwerte gelten, kann doch heute nicht - wie von der Bürgerinitiative gefordert - von der Verwaltung zugesagt werden. Das entscheidet allein der Rat im B-Planverfahren und nicht die Verwaltung. Der Rat wird mit der Festlegung des Gebietscharakters auch entscheiden, ob und welches Kleingewerbe zugelassen werden kann. Die Bürgerinitiative sollte sich auf Fakten beschränken und nicht eine Woche vor der Kommunalwahl Spekulationen schüren.“

Diese Pressemittteilung der Stadt Haltern am See nimmt Bezug auf diesen Leserbrief