Ich sag mal so, eine neue Papierflut

Geschrieben von Öestersötebier.

logo oesterstebiertransBonpflicht bedeutet,  dass der Händler seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet ist, nach jedem Kauf dem Kunden ein Stück Papier in die Hand zu drücken welches in der  Kasse ausgedruckt wurde. Und nun? Der Kunde schmeißt das Stück Papier weg, egal wohin, obwohl es Sondermüll  ist. Der Kunde würde diesen Bonbeleg eventuell nur dann brauchen, als Garantiebeleg oder Umtauschbeleg. Diese Art von Beleg kommt  aber wohl weniger oft vor. Die Frage ist, wo besteht die Rechtssicherheit gegenüber der Finanzbehörde von Seiten des Händlers wenn er selber keine 1:1 Bonkopie hat, sondern wie immer schon in der Vergangenheit nach der täglichen Kassenabrechnung einen Ausdruck über die Kasseneinahmen für die Steuerakten abheftet. Das heißt neben der digitalen Speicherung der Geldbewegungen gibt es immer noch am Geschäftstagesende den Papierausdruck. Frage, wem hilft und nutzt dieser unnötiger Pflichtausdruck für den Kunden in 90 % der Geschäftsvorgänge? Warum diese unnütze Müllproduktion von Sondermüll (Thermopapier)? Ich werde alle mir vom, Händler verpflichtend übergebenen Kassenbons sammeln und dann zum Finanzministerium nach Berlin schicken, da ich nicht gewillt bin diese Kassenbons als  Müll oder Sondermüll zu entsorgen. Dies ist mir das Porto wert. Ich habe auch schon auf den Theken von Händlern Dosen stehen sehen in denen dann die Bons gesammelt werden, und hoffentlich auch nach Berlin geschickt werden. Schön wäre es. Hier die Adresse des Bundesministeriums der Finanzen: Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
In alter Freundschaft, euer Oestersötebier