Stromzähler: Systematischer Einbau von intelligenten Messsystemen erwartet

Geschrieben von .Redaktion.

electricity meter 96863 640Foto: Gerd Altmann / PixabayDie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das in Haushalten, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht haben, muss der Messstellenbetreiber ab 2020 schrittweise damit starten, die bisherigen analogen Stromzähler gegen intelligente Messsysteme auszutauschen.

Vorgeschrieben ist der Austausch auch bei Betreibern von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung. Der Messstellenbetreiber ist nicht der Stromanbieter, sondern das Unternehmen, das die Zähler einbaut, betreibt und wartet, in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Der Austausch muss – so sieht es das Gesetz vor – in 2020 beginnen, für den sukzessiven Tausch aller Zähler "Alt gegen Neu" hat der Messstellenbetreiber acht Jahre Zeit.Bei einem niedrigeren durchschnittlichen Jahresstromverbrauch als 6.000 Kilowattstunden und bei neuen Erzeugungsanlagen über 1 bis einschließlich 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung hat der Messstellenbetreiber die Wahl, ob er den Zählpunkt ausstattet oder nicht. Voraussichtlich Anfang 2020 könnte der lang angekündigte Startschuss für den Rollout der intelligenten Messsysteme durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Dann können Messstellenbetreiber theoretisch jeden alten analogen Stromzähler gegen ein intelligentes Messsystem austauschen. Das intelligente Messsystem besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Der Messstellenbetreiber übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber. Das Kommunikationsmodul ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen. Es kann also sowohl Signale senden als auch empfangen. Auf diese Weise könnten in Zukunft zum Beispiel auf Wunsch elektrische Geräte in einem Smart Home automatisch an- oder ausgeschaltet werden. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Auch der Stromfluss aus einer Solarstromanlage könnte mithilfe des intelligenten Messsystems zum Beispiel so gesteuert werden, dass ein Elektroauto zu einem günstigen Zeitpunkt geladen wird. Haushalte müssen nicht selbst tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen. Zwei Wochen vor dem Einbau muss zudem schriftlich auf den konkreten Einbautermin hingewiesen werden – unter Angabe von mindestens einem zweiten möglichen Termin.