Krankenhäuser müssen lückenlose Nachsorge gewährleisten
Rezept, Rollator oder Reha: Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, benötigen sie meist auch in der Zeit danach noch medizinische Nachsorge, Hilfsmittel oder Pflege. In die Wege leiten muss dies das jeweilige Krankenhaus. In der Praxis hat das bislang oft nicht funktioniert. Seit Oktober 2017 ist in einem Rahmenvertrag zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Kassenärzten genau geregelt, welche Aufgaben Kliniken beim so genannten Entlassmanagement übernehmen müssen. Weiter: Verbraucherzentrale NRW