Das verändert sich für die Nutzung der Halterner Parkplätze
Ab dem 1. Januar 2023 wird es auch in Haltern am See die Möglichkeit geben, die Parkgebühren per Handy zu bezahlen. Dafür können Interessierte die SmartparkingPlattform nutzen. Um die neue Regelung der Umsatzbesteuerung zu kompensieren, erfolgt eine moderate Anpassung der Parkgebühren um 7%. Der Rat der Stadt stimmte außerdem mehrheitlich zu, dass E-Fahrzeuge nicht mehr kostenfrei in der Innenstadt parken können. Neue digitale Bezahlmöglichkeit kommt Die Bewirtschaftung der gebührenpflichtigen Parkflächen erfolgt in Haltern am See derzeit über 16 Parkscheinautomaten und eine Parkschranke auf dem Parkplatz der Musikschule. Ab dem nächsten Jahr können die Parkgebühren ganz bequem auf dem Handy beglichen werden. Die Verwendung von Kleingeld ist dann nicht mehr die einzige Option. Außerdem erfolgt eine minutengenaue Abrechnung. Bei einem längeren Besuch in der Innenstadt kann somit bequem nachgebucht werden. Die Stadtverwaltung greift für das digitale Bezahlen künftig auf die SmartparkingPlattform zurück. Mehr als 260 Städte und Gemeinden nutzen diese bereits. Die Plattform arbeitet mit verschiedenen zertifizierten App-Anbietern für bargeldloses Parken zusammen - darunter aktuell EasyPark, PARK NOW, Yellowbrick flowbird, moBiLET, PayByPhone, Parkster und PARCO. Durch die Umstellung auf digitales Bezahlen werden Personal- und Betriebskosten für die Stadtverwaltung minimiert. Mit der neuen Bezahlmöglichkeit geht einher, dass die Schranke am Parkplatz der Musikschule gegen einen Parkscheinautomaten getauscht wird. Das ist die neue Parkraumgebührenordnung Einige Parkplätze werden ab dem 1. Januar 2023 steuerpflichtig. Parkflächen, die nicht Teil des Straßenkörpers sind, stehen im Wettbewerb zu den Flächen privater Parkplatzbetreiber und werden sowohl umsatzsteuer- als auch ertragssteuerpflichtig. Das betrifft in Haltern am See die Parkplätze Nordwall, Kärntner Platz, Südwall, Sixtusstraße und Koeppstraße/ Feuerwehr. Statt nur diese Parkplätze teurer zu machen, hat sich die Stadtverwaltung unter Zustimmung der politischen Mehrheit dazu entschlossen, alle Gebühren gleichmäßig anzupassen. Dadurch kommt es zu einer moderaten Erhöhung aller Parkplatzgebühren um circa 7%. Die Stadtverwaltung möchte damit vermeiden, dass durch die gesteigerten Preisunterschiede zu einem Parksuchverkehr kommt. Die geringfügigen Erhöhungen der Parkgebühren reichen voraussichtlich aus, um die zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen der Ertragssteuern auszugleichen. Die neue Parkgebührenordnung der Stadt Haltern am See kann hier eingesehen werden. Auch Kartenzahlung soll möglich sein Im Zuge der notwenigen Gebührenerhöhungen ist beabsichtigt, in Haltern am See die Kartenzahlung an Parkscheinautomaten einzuführen. Die Umstellung erfolgt zunächst an den hoch frequentierten und technisch auf dem neuesten Stand befindlichen Automaten an den Standorten Kärntner Platz, Musikschule, Nordwall, Sixtusstraße und Turmstraße. Sofern die Kartenzahlung in der Seestadt gut angenommen wird, können auch künftig auszutauschende Parkscheinautomaten mit Kartenzahlungsmöglichkeit ausgestattet werden. Elektrofahrzeuge parken ab Januar nicht mehr kostenfrei Auf einigen gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Innenstadt besteht aktuell noch die Möglichkeit, bis zu 2 Stunden beziehungsweise während der Ladezeit bis zu 4 Stunden kostenfrei zu parken. Durch die Einführung im Jahr 2017 sollte die Elektromobilität gefördert werden. Die Anzahl der zugelassenen E-Fahrzeuge hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Mehrheit der Politik stimmte der Verwaltung zu, dass kein Mehrwert mehr darin bestehe, E-Mobilität auf kommunaler Ebene durch kostenloses Parken zu fördern. Ebenso wird unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Bevorzugung der E-Fahrzeuge als nicht mehr sozialverträglich angesehen. Das kostenfreie Parken für E-Fahrzeuge in der Innenstadt wird deshalb zum 1. Januar 2023 abgeschafft.