Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Geschrieben von Redaktion.

Ab 1. Januar 2017 gelten neue Regelungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Für die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung gibt es dann neue Voraussetzungen und aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade, informiert die Verbraucherzentrale